Beim Todesfall Thomas Richter (Informant “Corelli”) empfahl der Diabetes-Experte Prof. Dr. Lenzen, gezielt nach Antikörpern in den sterblichen Überresten Richters zu suchen.
„Am 30.06.2016 ist telefonisch mit Prof. Dr. Lenzen vom Institut für Klinische Biochemie der Medizinischen Hochschule Hannover Kontakt aufgenommen worden. Vor weiteren Untersuchungen durch ihn hielt er es für sinnvoll, das Ergebnis der beauftragten Untersuchung des Blutes auf diabetesspezifische Autoantikörper abzuwarten. Nach Vorliegen dieses Ergebnisses könnte durch Untersuchung des Pankreasgewebes festgestellt werden, ob es sich um einen natürlich entstandenen Diabetes handelt oder ob dieser durch Beibringung von Stoffen hervorgerufen worden ist.“ (Abschlussbericht parlamentarischer NSU-Untersuchungsausschuss in NRW)
Laut eines hier im Forum vertretenen Mediziners würde das Vorhandensein von Antikörpern eine natürliche Diabetes 1 – Erkrankung belegen. Die Hintergründe:
Bei Diabetes 1 bekämpfen auf einmal die körpereigenen Antikörper die Bauspeicheldrüse oder das produzierte, körpereigene Insulin. Der Blutzuckerwert steigt innerhalb weniger Wochen, bis die Person schließlich in ein Koma fällt und ohne medizinische Hilfe stirbt. Bei Giftbeibringung bleibt dagegen dem Organismus keine Zeit mehr, Autoantikörper zu bilden.
Was steht im Abschlussbericht des zweiten Bundestag-Untersuchungsausschuss zur Antikörper-Untersuchung? Nichts – die Abgeordneten zitieren einfach die letzte Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Padernborn, schließen sich ihr indirekt an.
“Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat das Todesermittlungsverfahren am 7. März 2017 erneut eingestellt und hierzu in einer Presserklärung mitgeteilt:
„Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat das obige Todesermittlungsverfahren mit Verfügung vom 07.03.2017 erneut eingestellt, da auch nach dem Ergebnis der weiteren Ermittlungen ein Fremdverschulden am Tod des Thomas R. weiterhin ausgeschlossen werden kann. Das eingeholte Gutachten des Instituts für Klinische Biochemie der Medizinischen Hochschule Hannover vom 08.02.2017 kommt zu der abschließenden Bewertung, dass die Ergebnisse der feingeweblichen Untersuchung des Pankreas des Thomas R. das Bestehen eines aufgrund krankhafter innerer Ursache entstandenen Typ-1-Diabetes mellitus belegt und diese Feststellungen nicht vereinbar sind mit einem durch ein diabetogenes Gift induzierten insulinpflichtigen Diabetes. Auch das bei dem Forensisch Toxikologischen Centrum in Auftrag gegebene Wirkstoffgutachten hinsichtlich einer Auswahl der bei dem Verstorbenen sichergestellten Tabletten kommt zu dem Ergebnis, dass in diesen Tabletten lediglich die Wirkstoffe Tadalafin und Sildenafil enthalten sind. Beide Wirkstoffe sind nicht geeignet, einen Diabetes hervorzurufen.“
Da keine Berichte über Nachweise von Antikörpern vorliegen, dürfte das Ergebnis der Nachuntersuchungen negativ sein – oder anders ausgedrückt: Wenn Antikörper irgendwo festgestellt worden wären, hätten das die Staatsanwaltschaft und die Abgeordneten sicherlich deutlich mitgeteilt. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass Thomas Richter ermordet wurde. Auch Schweigen kann laut sein.