2) Der Fall “Stengel-Ogertschnik-Informant Erbse”

Ich will mit einem Musterfall beginnen, dem Sachverhalt „Stengel – Ogertschnik – V-Mann Erbse“.

Im August 2003 erfuhr das Landesamt für Verfassungsschutz von Baden-Württemberg durch den Hinweisgeber Torsten O. von der rechtsterroristischen Vereinigung namens NSU. Der Hinweisgeber soll mit der Gruppe in Verbindung gestanden und fünf Namen genannt haben, darunter Mundlos. Entgegengenommen hat die Information nach eigener Aussage, unter anderem vor dem Untersuchungsausschuß in Berlin, der LfV-Beamte Günter S. Der Beamte fertigte einen Bericht, den er dann im Amt auf Anweisung von oben vernichten mußte. Er machte noch einen Eintrag im Nadis, dem Informationssystem der Verfassungsschutzämter, und behielt einige Notizen bei sich.

Die Version von Günter S. wird vom LfV, vom Landeskriminalamt und laut LKA auch von Torsten O. bestritten. Das muß niemanden verwundern, wenn man sich bewußt macht, was es bedeutet, sollte die Version von Günter S. stimmen: Der Informant Torsten O. wäre dann nämlich Unterstützer oder sogar Teil des NSU gewesen. Er müßte sich heute also schwer belasten. Mehr noch: Auch das LfV Baden-Württemberg würde schwer belastet werden – denn Torsten O. war einmal V-Mann des LfV, Deckname „Erbse“. Das ist bestätigt, wenn auch mit Verspätung. Trifft also die Version von Günter S. zu, hätte das LfV einen unmittelbaren Kontakt zum NSU gehabt. Und zwar spätestens 2003, als bereits vier Menschen ermordet worden waren. Grund genug also für LKA und LfV alles zu leugnen.

 Das LKA erklärt, Torsten O. würde bestreiten, was der LfV-Beamte Günter S. sage. Hier steht mindestens Aussage gegen Aussage. Verdächtig ist allerdings, daß LKA, LfV und Innenministerium einem Informanten mehr Glauben schenken als einem Beamten. Wir müssen aber nicht auf der Glaubensebene stehen bleiben. Es gibt Möglichkeiten und Kriterien der Überprüfung. Die Frage ist zum Beispiel: Wie wurde Torsten O. vernommen? Als Zeuge – oder als Beschuldigter? Das ist ein Unterschied. Als Beschuldigter mußte er nicht die Wahrheit sagen. Er muß sich nicht selbst belasten. Doch wenn er als Beschuldigter vernommen wurde, müßte gegen ihn ermittelt werden. Und wenn er als Zeuge vernommen wurde – hatte er dann eine Aussagegenehmigung? Ist es vielleicht so, daß Torsten O. als Beschuldigter belehrt und vernommen wurde und seine Vernehmung als die eines Zeugen präsentiert wird? Unter falschem Etikett sozusagen. Das muß als erstes geklärt werden.

Lassen Sie sich die Vernehmung von Torsten O. geben. Laden Sie ihn selber vor und befragen Sie ihn. Besorgen Sie sich die V-Mann-Akte von „Erbse“. Von wann bis wann war er V-Mann? Was war sein Tätigkeitsfeld und wer hat ihn geführt? Hören Sie Günter S. an.

Eine weitere Merkwürdigkeit in dem Fall: Günter S. hat erklärt, nicht gewußt zu haben, daß der Hinweisgeber Torsten O. einmal V-Mann war, als er, S., von der Amtsspitze im August 2003 zu ihm geschickt wurde. Günter S. war im Bereich Wirtschaftsspionage tätig, V-Mann „Erbse“ im Bereich Rechtsextremismus. „Erbse“ ist ein Mann des früheren LfV-Präsidenten Helmut Rannacher, einst Leiter der Abteilung Rechtsextremismus, sowie seiner Nachfolgerin in der Abteilung REX, Bettina Neumann, heute Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Beide müssen gewußt haben, daß es sich bei Torsten O. um den V-Mann „Erbse“ handelte.

Warum wurde Günter S. zu ihm geschickt und warum wurde die V-Mann-Tätigkeit des Hinweisgebers gegenüber dem Beamten S. verschwiegen?

Es gibt einen bedenklichen Umgang mit dem Zeugen Günter S.

Im Bericht der EG Umfeld des Innenministers vom Februar 2014 steht, der Untersuchungsausschuß des Bundestages habe Herrn S. „letztlich als nicht glaubwürdig eingestuft“. Das ist unwahr. Der Ausschuß enthielt sich einer Bewertung und erklärte nur, der Widerspruch sei nicht zu lösen gewesen. Vielmehr zitiert der Ausschuß sogar einen Vermerk des BKA, in dem Günter S. bescheinigt wird, einen „sehr glaubwürdigen Eindruck“ gemacht zu haben.

Wie kommt das Innenministerium also zu einer solchen falschen Behauptung?

Im Gall-Bericht steht weiter, Günter S. habe angegeben, laut Torsten O. habe Uwe Mundlos ihn, Torsten O., in der Haft besucht. Doch Torsten O., so das Ministerium, sei zwischen 1998 und 2011 nicht in Baden-Württemberg in Haft gewesen, also habe Mundlos ihn gar nicht in der Haft besuchen können. Das Ministerium benutzt das als weiteren Beleg für die „Zweifel am Wahrheitsgehalt der Darstellung des Herrn S.“ Doch das Ministerium manipuliert. Denn: Günter S. hat den dargestellten Sachverhalt so nie geschildert. Er hat nie behauptet, Torsten O. habe ihm berichtet, von Mundlos im Knast besucht worden zu sein. Vielmehr hat Günter S. berichtet, Torsten O. habe laut eigener Aussage im Gefängnis Leute aus Ostdeutschland kennengelernt. Der Kontakt sei nach der Haftentlassung geblieben, und darüber sei er schließlich in Kontakt zu Leuten dieser Gruppe namens „NSU“ gekommen, u.a. Mundlos.

Fragen Sie das Innenministerium, warum es mit solchen Unwahrheiten operiert.

Die Geschichte von Günter S. ist noch nicht zu Ende. 2005 wurde er wegen der Affäre „NSU-Torsten O.“ vorzeitig in den Ruhestand versetzt. – Ich will das an der Stelle nur vermerken. – Er wird wegen seiner Aussagen von Vertretern der Exekutive fortgesetzt herabgewürdigt. Dennoch stellte er sich im Sommer 2013 erneut und freiwillig seiner Verantwortung. In verschiedenen Medien waren die 14 Phantombilder von Heilbronn erschienen und Günter S. will in einem der Bilder den Hinweisgeber von 2003, Torsten O., erkannt haben. Er ist sich so sicher, daß er dem Innenministerium in Stuttgart als pflichtbewußter Beamter Meldung macht. Dort wird der Hinweis auf unsagbare wie unprofessionelle Weise abgetan. Der Gall-Bericht dokumentiert diesen beschämenden Vorgang. Er dokumentiert die Blockade der Ermittlungen.

Der Hinweis von Günter S. besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß ein V-Mann, oder ex-V-Mann, am Anschlagstag am Anschlagsort gewesen sein könnte. Der Mann war im Beisein von drei anderen Männern, die auf etwas warteten, so der Zeuge H., dem sie damals etwa eine dreiviertel Stunde vor der Tat auf der Theresienwiese auffielen und nach dessen Angaben das betreffende Phantombild gezeichnet wurde. Nach unseren Recherchen haben Torsten O. und der Mann auf der Theresienwiese nicht nur ein ähnliches Aussehen, sondern dieselbe Körpergröße und Statur.

Das gehört ermittelt und wird seltsamer Weise nicht ermittelt: Wo war Torsten O. am 25. April 2007? Hat er ein Alibi?

Torsten O. steht, wenn die Aussage von Günter S. stimmt, für die zahlreichen Verbindungen der Neonazi-Szene von Baden-Württemberg nach Ostdeutschland, die inzwischen vielfach belegt sind – nebenbei auch im Gall-Bericht.

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