General-Staats-Anwalt: “Keine Hinweise” auf NSU Serien-Banküberfälle

Es gibt “keine Hinweise”, dass das Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe viele der ihnen zu Last gelegten Banküberfälle begangen hat! Wie finanzierte sich das Trio, das im Untergrund lebte?

Ursprünglich hieß es, dass das Trio seit 1999 insgesamt 14 Geldinstitute überfallen und umgerechnet rund 600.000 Euro erbeutet hätte (Quelle: taz). Jedoch dementierte die Bundesanwaltschaft bereits Ende Januar 2012 indirekt diese Berichte.

“Tatsächlich sind aber nur drei Banküberfälle Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gegen die mutmaßlichen NSU-Aktivisten, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft auf Anfrage bestätigte.” (Quelle: FR)

Zwei Banküberfälle in Arnstadt und Eisenach aus dem Jahr 2011 in Thüringen, gehen auf das Konto des Trios. Jetzt kommt offenbar nur noch ein EDEKA-Überfall aus dem Jahr 1998 dazu. Anscheinend gibt es auch “keine Hinweise”, dass der Banküberfall 2006 in Zwickau seitens des Trios verübt wurde.

Die drängende Frage ist daher, wie sich das TRIO im Untergrund finanzierte – vor allen hinsichtlich ihres nicht gerade ärmlichen Lebensstils.

Im NSU-Abschluss-Bericht des Thüringer Innenministeriums steht:

“Im Einzelnen handelt es sich um folgende Überfälle auf Sparkassen und Poststellen:

Tattag Tatort
6. Oktober 1999 Chemnitz
27. Oktober 1999 Chemnitz
30. November 2000 Chemnitz
5. Juli 2001 Zwickau
25. September 2002 Zwickau
23. September 2003 Chemnitz
14. Mai 2004 Chemnitz
18. Mai 2004 Chemnitz
22. November 2005 Chemnitz
5. Oktober 2006 Zwickau

Aufgrund kriminalistischer Auswertung der Tatbegehungsmodalitäten bei den Raubüberfällen, bis hin zu zwei weiteren bekannten Taten in Stralsund, konnte die sächsische Polizei zwar Zusammenhänge zwischen den Taten erkennen und ging auch davon aus, dass es sich bei den Überfällen um eine Serie handelt. Aus den seinerzeitigen Ermittlungen ergaben sich jedoch keinerlei Hinweise für die sächsische Polizei auf einen rechtsextremistischen Hintergrund der Banküberfälle, geschweige denn eine Verbindung zu den Gesuchten des Trios.

Im Rahmen einer im November 2011 durch die Generalstaatsanwaltschaft durchgeführten Sonderprüfung der Ermittlungsakten zu den Banküberfällen in Chemnitz und Zwickau ergaben sich keine Hinweise auf eine Verbindung zu dem Trio. Im Rahmen dieser internen Überprüfung wurde weiterhin festgestellt, dass sich aus den seinerzeitigen Ermittlungen keine Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund der Banküberfälle ergeben hatten.

(…)

Im Zuge der Spurenauswertung im Zwickauer Wohnhaus des NSU-Trios in der Frühlingsstraße wurde durch einen Tatmittelvergleich beim BKA im Rahmen der laufenden Ermittlungen ein Tatzusammenhang zu einem Raubüberfall auf einen EDEKA-Markt in Chemnitz am18. Dezember 1998 hergestellt.” (Quelle: sächsisches Innenministerium)

Spiegel-Online berichtet zwar über den EDEKA-Überfall, schreibt jedoch kein Wort über den fehlenden Bezug zu den vielen zugeschriebenen Banküberfällen, auch die Kommentar-Funktion wurde deaktiviert (Quelle: Spiegel-Online). Dem Leser wird diese Information vorenthalten.

Ein Gedanke zu „General-Staats-Anwalt: “Keine Hinweise” auf NSU Serien-Banküberfälle“

  1. Erstmal vielen Dank für die erhellenden Recherchen und Kommentare.

    Die hier zitierten Passagen aus dem Abschlussbericht lese ich allerdings ein bisschen anders:

    Das sächsische Innenministerium leugnet nicht, das vieles dafür spreche, dass das Zwickauer Trio diese Raubtaten begangen habe. Man habe nur seinerzeit nicht in diese Richtung ermitteln können, da das LKA Thüringen versäumt habe, seinen sächsischen Kollegen die Erkenntnisse über den mutmaßlichen Aufenthalt des Trios in Chemnitz mitzuteilen.

    Zitat: “Die Einschätzung des Schäfer-Gutachtens, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Banküberfällen in Chemnitz und dem Ende der Geldsorgen des Trios nicht verborgen geblieben wäre, wenn die sächsische Polizei durch das LKA Thüringen die Erkenntnisse zum Aufenthalt des Trios in Chemnitz, dessen anfängliche Geldnöte, deren plötzliches Ende und Versuche, sich Waffen und falsche Identitäten zu verschaffen, erlangt hätte (vgl. dazu Schäfer-Gutachten, Rn. 449 i. V. m. Rn. 425), wird geteilt.” (S. 16)

    Bleibt freilich dann immer noch die Frage, weshalb es offenbar bei diesen Raubtaten – außer für den Überfall auf den Edeka-Laden) – keinerlei belastbare Beweise für die Täterschaft des Trios gibt.

    Viele Grüße
    Morgenländer

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