NSU-Urteilsbegründungen auf zweifelhaften Fundament
Nach einer in der deutschen Nachkriegsgeschichte einmaligen „Vorverurteilungskampagne“1 von Regierungsvertretern und Medien stimmte der Bundestag am 22. November 2011 einstimmig einer Resolution zu, dass eine „Neonazi-Bande“ die Täterin einer seit Jahrzehnten andauernden Verbrechensserie gewesen wäre. Ab dem Moment waren unabhängige Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft unmöglich. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter der Regierung, der vom Justizminister … NSU-Urteilsbegründungen auf zweifelhaften Fundament weiterlesen