Ungeheuerliches Urteil – Müssen jetzt in Weimar alle sterben?

Das Amtsgericht Weimar hat ein ungeheuerliches Urteil gesprochen und angeordnet, Zitat:

Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
hat das Amtsgericht Weimar durch …
im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.

III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten Kinder tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

IV. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online (1)

In Anbetracht der ungeheuren Infektionsgefahr welche sich daraus ergibt, sollten alle Bewohner Weimar so schnell wie möglich verlassen, um dem praktisch sicheren Tode zu entgehen.  Kliniken und Krankenhäusern der Stadt – sofern vom Gesundheitsminister Spahn noch nicht vollständig ruiniert -, droht zweifellos nächste Woche der vollständige Zusammenbruch, durch eine noch nie gesehene Welle schwerer COVID-19 Erkrankungen!

Rette sich also wer kann solange noch Zeit dazu ist!

4 Gedanken zu „Ungeheuerliches Urteil – Müssen jetzt in Weimar alle sterben?“

  1. Habe irgendwo gelesen ( weiß allerdings nicht mehr, wo ), daß der Schulleiter sich angeblich weigern soll, diese klaren Anordnungen zu befolgen. Wissen Sie genaueres ?

    MfG

    1. Ich vermute, der Bildungsminister hat das per Erlass innerhalb der Behörde geregelt. Dem muss der Schulleiter folgen. Abhilfe würde hier eine Unterlassungsklage in Verbindung mit den entsprechenden Anträgen – sog. Eil-Eil-Verfahren mit Hängebeschluss – schaffen.

      Im übrigen bin ich auch der Auffassung, dass das Gericht nicht über die beiden konkreten Fälle hinaus hätte urteilen dürfen. Also das was da in Bezug auf andere Kinder bzw. auf das Lehrerkollegium etc. angeordnet wurde, ist m.E. juristisch nicht zu halten. Die dürfen m.E. lediglich den konkreten Einzelfall – hier die beiden Kinder – regeln. Mehr nicht.

      Dass das Urteil im Netz war noch bevor es der Landesregierung zugestellt wurde, deutet auch auf unsaubere Methoden hin. Das macht man so, um die Landesregierung daran zu hindern, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Alles in allem hätte ich es zweckdienlicher gefunden, wenn die Entscheidungen nicht über die konkreten Einzelfälle der Kinder hinausgegangen, und die Zustellung an die Beklagte korrekt erfolgt wäre.

      So wie die das gemacht haben, wird das wahrscheinlich ein Rohrkrepierer und das legitime Anliegen ist am Ende diskreditiert.

      Ergänzung 13.04.21 19.45 Uhr

      Hier gehts schon los. Und m.M. nach mit Recht. Und so blöd ist ein Richter auch nicht, dass der nicht weiß, was darauf folgt.Also unterstelle ich mal Absicht. Fragt sich nur in wessen Auftrag, wenns kein Zufall war, dass er das Verfahren bekommen hat.

      https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-staatsanwaltschaft-prueft-anzeigen-gegen-amtsrichter-a-199d6905-8243-40a2-90d6-7febc6c35e84

      zum Vergleich hier. So wird das gemacht:

      https://www.tichyseinblick.de/wp-content/uploads/2021/04/AG-Weilheim-2021-04-13-Familiengericht-untersagt-Maskenpflicht-an-einer-Realschule.pdf

  2. Das Thüringer Bildungsministerium hatte „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ angemeldet, nachdem der Beschluss öffentlich wurde. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, argumentierte das Ministerium. Am Amtsgericht Weimar wurde der Fall allerdings als Familiensache behandelt.

    Zudem gebe es nach Angaben der Sprecherin des Amtsgerichts mehrere weitere Verfahren „zum gleichen Gegenstand“ und damit evtl. demnächst gegenteilige Entscheidungen von anderen Richtern am gleichen Gericht, [1].

    Dennoch erfreulich, wenn Richter nicht mehr alles durchgehen lassen, was die permanenten Alarm-Rufer auf ihrer Staatsumbau-Agenda haben und (in Notstands- und Ermächtigungs-Gesetze verpackt) möglichst ungeprüft im Schweinsgalopp durchpeitschen wollen:

    In Hannover, wo seit April die Bürger zwischen 22 und 5 Uhr „ohne triftigen Grund“ nicht mehr auf die Straße durften, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (inzwischen also Richter bereits in der zweiten Instanz!) diese Landes-Verordnung erneut zerrissen und ein klares Signal an die Bundes-Politik gesandt (die sich aber taub stellt):
    Das Einsperren braucht nach unserer Verfassung einen triftigen Grund, nicht umkehrt die freie Bewegung in der (meist menschenleeren) Nacht, [2].

    Zumal noch immer gilt, Bewegung an der frischen Luft ist gesund und die Ansteckungsgefahr dort um ein Vielfaches geringer als in geschlossenen Räumen, was Wissenschaftler soeben nochmals betont haben.
    „DRINNEN lauert die Gefahr / Aerosolforscher fordern Kurswechsel in der Coronapolitik
    Sars-CoV-2-Erreger würden fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen, warnen Aerosolforscher. Ausgangssperren sehen sie kritisch“, [3].

    Merkel und Spahn sehen aber ungerührt über Rechtslage und wissenschaftliche Erkenntnisse hinweg und wollen Ausgangssperren in ihr anstehendes Bundes-Infektions-Ermächtigungsgesetz schreiben.

    In Wien fällte das Verwaltungsgericht ein vernichtendes Urteil u.a. über die Eignung des PCR-Tests, [4].
    In der Hauptsache ging es um eine überzogene versammlungsrechtliche Verbotsverfügung, Zitat Gericht:

    Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger„Fallzahlen“. (…) Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, ( … ). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.
    Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 (…) ist bei CT-Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR-Test nicht dazu geeignet, die Infektiosität zu bestimmen. (…)
    Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt, siehe oben. (…)
    Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind (https://www.ages.at/…). Dennoch stützt sich die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests. / Ende Zitat

    Wie in Weimar (hier aber indirekt) bekommen auch die Masken ihr Fett weg. Zwar ist unter „Entscheidungsgründe“ die Passage:
    „Der peer review für die Schutzwirkung von FFP 2 Schutzmasken sei uneinheitlich, ja durch die WHO und die Europäische Kommission negativ in Hinblick auf die Vorteile der Schutzwirkung beantwortet“
    … zunächst mal nur ein eine Schilderung des Kläger-Vorbringens, dessen Beachtlichkeit dann anschließend zu erwägen ist.

    Das Ergebnis ist weiter unten zu lesen: „Den Ausführungen in der Beschwerde ist in allen Punkten zuzustimmen.“

    [1] https://www.tagesspiegel.de/politik/corona-urteil-in-weimar-amtsgericht-hebt-maskenpflicht-an-thueringer-schulen-auf/27088974.html
    [2] https://www.rnd.de/politik/hannover-ausgangssperre-ist-rechtswiedrig-gericht-kippt-corona-regel-5JV3QPZUEBEOLD4JZJT2LSASFU.html
    [3] https://www.tagesspiegel.de/politik/drinnen-lauert-die-gefahr-aerosolforscher-fordern-kurswechsel-in-der-coronapolitik/27086048.html
    [4] http://verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf

  3. “MÜSSEN JETZT IN WEIMAR ALLE STERBEN?” – Wieviel Menschen sind jetzt in Weimar an der Schule eigentlich gestorben, habe schon lange nichts mehr gehört…

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