Schlagwort-Archive: AK-NSU

Warum es im NSU-Prozess keine “Deals” gegeben haben kann

Auf NSU-Leaks erschien gestern ein lesenswerter Beitrag mit dem Titel “Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?”.

http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/05/13/mandantenverrat-durch-die-verteidigung-bei-zschaepe-und-bei-ernst/

Im weiteren Verlauf schlussfolgert der Verfasser:

“So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?” Zitat Ende

Eine interessante Frage. Das Problem welches sich bereits zu Zeiten der Hexenprozesse aus Sicht der Anklage stellte: Wie bringe ich die Angeklagten dazu etwas zu gestehen, von dem die Angeklagten keine Ahnung haben können. Und zwar weil es entweder – wie die “Tatvorwürfe” bei der Hexenverfolgung – nicht existiert, die Angeklagten also auch keine konkrete Vorstellung davon haben konnten, was sie denn überhaupt gestehen sollten. Oder aber, weil die Angeklagte wie im Fall Zschäpe –, wahrscheinlich garnicht dabei war, also objektiv ebenfalls nicht in der Lage war etwas zu gestehen, von dem sie keine detaillierte Vorstellung haben kann.

Die angeblich durch Hexerei verursachten Folgen waren real existent, die auslösenden – durch die Angeklagten angeblich mittels Hexerei bewirkten Mechanismen existierten jedoch nicht. Es gab also objektiv keinen Begründungszusammenhang zwischen den (angeblichen) Folgen (Unwetter, unerklärliche Krankheiten etc.) und der vom Gericht unterstellten Begehungsweise der Straftat. Denn diese Begehungsweise – nämlich Hexerei – existiert nicht. Demzufolge konnte diese von den Angeklagten auch dann nicht „gestanden“ oder überhaupt „erklärt“ werden, wenn man sie 20 Jahre eingekerkert und bis an die Grenze des Todes gefoltert hätte.

An dieser Stelle muss die Anklage gezwungenermaßen scheitern, weil weder Folter noch Druck durch überlange Haft dazu geeignet sind, derartige nicht existente oder nicht erlebte Sachverhalte, aus den jeweiligen Angeklagten herauszupressen. Eine “Hexe” welche nicht gestand war aber freizulassen.

Deswegen wurden im Mittelalter dann beispielsweise Verwandte der Angeklagten oder Spitzel des Gerichts zur angeblichen Hexe geschickt, um zuerst einmal deren Vertrauen zu erschleichen. Um ihr danach vorgeben zu können, was sie zu gestehen habe wenn sie ihr Leben retten wolle. Eine bewusste Irreführung, denn der einzige Weg heil aus der Sache rauszukommen war schon damals, den Mund zu halten und überhaupt nichts zu sagen. Denn “gestand” die Unglückliche, wurde sie natürlich trotzdem verbrannt – der “Deal” wurde gebrochen bzw. war von vornherein nicht in der Absicht unterbreitet worden, ihn je einzuhalten – , siehe Eingangszitat von NSU-Leaks.

Aufschluss darüber, auf welche Weise im mittelalterlichen Inquisitionsprozess die bedauernswerten Angeklagten dazu gebracht wurden, aus heutiger Sicht schwachsinnige Tatvorwürfe durch ein Geständnis oder eine Einlassung zur Sache zuzugeben, gibt der etwa 1486 erschienene „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum) von Heinrich Kramer.

In dieser hinterlistigen und gemeinen Handlungsanweisung für (Inquisitions)Richter, wird aus den bereits genannten Gründen davon abgeraten, die Angeklagten zu foltern, Zitat:

„Der Richter sei jedoch nicht darauf aus, jemanden peinlich befragen zu lassen. Denn peinliche Fragen und Folterungen werden nur verhängt beim Versagen anderer Beweise. Und deshalb suche er nach anderen Beweisen. Findet er sie nicht und hält er aufgrund der Glaubhaftigkeit daran fest, dass der Beschuldigte schuldig sei, aber aus Furcht die Wahrheit leugnet, so greife er unterdessen zu guten und bisweilen listigen Maßnahmen, während die Freunde jener Person ihn zu bewegen suchen, die Wahrheit zu sagen. Und er soll seine Sorgfalt daran setzen, die Wahrheit aus seinem Munde zu bekommen und die Angelegenheit nicht zu beschleunigen. Denn das häufige Nachdenken, das Unglück des Kerkers und die wiederholten Belehrung seitens erfahrener Männer machen den Beschuldigten zur Angabe der Wahrheit (sic) geneigt. Wenn man nun entsprechend auf den Angezeigten gewartet und ihm in entsprechender Weise Zeit gewährt hat und der Beschuldigte vielfach belehrt worden ist, mögen der Bischof und der Richter nach Erwägung aller Punkte im guten Glauben annehmen, dass der Beschuldigte die Wahrheit leugnet und ihn der peinlichen Befragung mäßig aussetzen, jedoch ohne Blutvergießen, wobei ihnen bekannt ist, dass die peinlichen Fragen trügerisch und erfolglos sind.“ Zitat Ende

und weiter

„Die dritte Vorsichtregel: Wenn sie immer noch in ihrer Verstocktheit verharrt und er die Gefährten verhört hat, die gegen und nicht für sie ausgesagt haben, oder auch, wenn er dies nicht getan hat, dann besorge er einen anderen, vertrauenswürdigen Mann, von dem er weiß, dass er der in Haft gehaltenen nicht unsympathisch ist, sondern gleichsam ein Freund und Gönner, der an irgendeinem Abend bei der Hexe eintritt, die Gespräche hinzieht und schließlich, wenn er nicht zu den Komplizen gehört, vorgibt, es sei viel zu spät für die Rückkehr und im Kerker bei ihr bleibt, wo sie dann auch in der Nacht in gleicher Weise miteinander sprechen. Wenn er aber zu den Komplizen gehört, dann unterhalten sie sich miteinander beim Essen und Trinken über die begangenen Dinge. Und dann sei angeordnet, dass außerhalb des Kerkers an einer geeigneten Stelle Spitzel zuhören und ihre Worte sammeln, wenn nötig mit Schreiber.“ Zitat Ende

(Quelle: „Der Hexenhammer“ von Heinrich Kramer, kommentierte Neuübersetzung, 6. Auflage 2006; Deutscher Taschenbuch Verlag München; Seiten 689, 717/718)

Es gibt im Hexenhammer eine genaue mehrstufige Anleitung dafür, wie man Angeklagte ohne Folter dazu überredet, den Kopf freiwillig in die Schlinge zu stecken und etwas zu gestehen, was tatsächlich überhaupt nicht existiert. In diesem Zusammenhang ist es sehr aufschlussreich, wie die Herren Rechtsanwälte Grasel und Borchert, „diese vertrauenswürdigen Männer, gleichsam Gönner und Freunde“(sic), ins Leben der Beate Zschäpe traten. Gibt ja genug Zeitungsberichte dazu. Und das „Geständnis“ in Form der autorisierten Verteidigererklärung, verfasst vom „väterlichen Freund“, passt ja dann inhaltlich auch voll zum Blindflug aller an seiner Ausarbeitung Beteiligten.

Mit einem Deal im Sinne des Gesetzes hat das allerdings nicht das Geringste zu tun. Grundlage einer solchen Verständigung kann in einer Demokratie nur ein glaubhaftes Geständnis sein, welches an die realen Ereignisse anknüpft und nicht an die phantastischen Vorgaben, welche Dritte dazu gemacht haben. Wiederholt verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf die seit Jahren laufenden (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Meiningen, deren schiere Existenz bereits unvereinbar mit dem Geständnis Beate Zschäpes und den Einlassungen der anderen Beschuldigten ist. 

“Der NSU-Prozess. Das Protokoll” – auf jeden Fall lesenswert

Nachdem im Beitrag

http://friedensblick.de/29420/nsu-prozess-plaedoyer-der-nebenklagevertreterin-angela-wierig-2/

nur brain freeze wirklich auf das Plädoyer der Nebenklagevertreterin Wierig einging, ansonsten jedoch heftige Kritik an der Publikation “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” selbst geübt wurde, möchte ich dieser Kritik noch einmal gesondert entgegentreten.

“Freigeist” kommentierte dort u.a. wie folgt, Zitat:

“Historische Quelle? Dokument der Zeitgeschichte?
Das ist in meine Augen völliger Unsinn! Hier versuchen nur die genannten Personen zum wiederholten Male persönliches Kapital aus der NSU Geschichte zu ziehen. Hier geht es darum nochmal Kohle zu verdienen und um sonst nichts. Siehe hierzu auch die schon vorher erschienen Bücher von „Professor Schultz“ wie zB. „Der Terror von Rechts und das Versagen des Staates“. Nichts Investigatives, nichts Schlaues, nur sinnloses nachplapppern von Dingen, die schon hundertmal woanders genauso gesagt wurden und teilweise sogar erwiesenermaßen falsch sind.

Beim Münchener NSU Prozess gab es keine Tonbandaufnahmen, keine Videomitschnitte und keine Gerichtsprotokollanten! Punkt! Es handelt sich um Mitschriften, die nach Gutdünken ausgewählt und verkürzt wurden. Natürlich spielt es da eine ganz entscheidende Rolle, welche politischen Positionen und Absichten die Herausgeber haben.” Zitat Ende

http://friedensblick.de/29420/nsu-prozess-plaedoyer-der-nebenklagevertreterin-angela-wierig-2/#comment-9268

Nur ein grob skizzierter konkreter Sachverhalt als Replik.

Der KriPo-Beamte Andre P. sollte Beate Zschäpe vernehmen, nachdem diese sich am 08.11.2011 den Behörden stellte. Frau Zschäpe machte von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch, unterhielt sich aber trotzdem mit dem Beamten.  Dieser fertigte in der Folge einen Vermerkt dieser Unterhaltung. Am 17. Verhandlungstag wurde Andre  P. als Zeuge im NSU-Prozess vernommen und sagte dort u.a. wie folgt aus, Zitat:

“Sie sagte, sie sei sechs Tage unterwegs gewesen, aber seit dem Brand am Freitag bis zum Dienstag bei der Polizei in Jena waren es ja nur fünf Tage” Zitat Ende

Die Autoren des Buches setzten unter diese Aussage in Klammern und Kursivschrift folgende Anmerkung, Zitat:

“Zschäpe floh am 4. November 2011 aus Zwickau und stellte sich am 8. November 2011 der Polizei” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 58)

Nun ist der Sachverhalt schon bekannt.  Der AK-NSU berichtete von der Vernehmung Andre P.’s  vor dem NSU-UA in Sachsen.

http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/06/21/nsu-sachsen-zschaepe-stellte-sich-nach-6-tagen-flucht-nicht-4-sondern-6-tage/

Allerdings ist der Informationsgehalt im Buch “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” doch erheblich erweitert. Der Zeuge irrt bei seiner Aussage nicht, sondern ist sich darüber im Klaren, dass Zschäpes Aussage im Widerspruch zur Tathergangshypothese der Anklage steht.  Zusätzlich fragt der Vorsitzende Richter Götzl in diesem Zusammenhang mehrere Male beim Zeugen nach, in welchem (Wach)Zustand sich Frau Zschäpe bei diesem Gespräch befunden habe.  Zschäpes Auftreten wurde vom Zeugen mit: “nicht schläfrig, nicht sprunghaft, ein wenig nervös und angespannt aber gut konzentriert” beschrieben.

Demzufolge ist es naheliegend anzunehmen, dass Frau Zschäpe bei diesem ersten Behördenkontakt nichts verwechselt hat. Auch ist klar, dass der Zeuge P. nichts verwechselt oder sich versprochen hat. Die Kommentierung der Autoren halte ich für überflüssig – es könnte der Eindruck entstehen, dass der Leser belehrt und auf dem “richtigen (Denk)Weg” gehalten werden soll.  Aber andererseits hat die Beweisaufnahme des Prozesses genau das ergeben – nämlich das Beate Zschäpe nur 4 Tage auf der Flucht war. Also bitteschön. Warum sollten die Autoren im Rückblick nicht schon an dieser Stelle darauf hinweisen dürfen.

Fakt ist, dass hier objektiv nichts “geglättet”, “verkürzt” oder sonstwie manipulativ beeinflusst wurde! Der Sachverhalt bildet ein gut dokumentiertes Indiz ab, welches die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Beate Zschäpe am 04.11.2011 nicht in Zwickau anwesend war.

Um bei diesem Punkt zu bleiben. Es gibt ja weitere Indizien welche dafür sprechen, dass Frau Zschäpe am 04.11.2011 entweder nicht in der Frühlingsstraße anwesend war, oder aber zumindest mit den ihr zur Last gelegten Handlungen nichts zu tun hatte. Da ist z.B. der Versand des Hauptbeweismittels der Bundesanwaltschaft, also der Versand des Bekennervideos.  Frau Zschäpe gesteht in ihrer Erklärung einen Versandweg, welchen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewählt haben kann – nämlich den Einwurf von 15 oder 16 großformatigen Briefsendungen in den Briefkasten vor dem Haus in der Frühlingsstraße. Bemerkenswerterweise hatte ihr das jedoch die Bundesanwaltschaft in der Anklage nicht vorgeworfen. Womit sich bei mir die Frage stellte, welchen “Versandweg” für Sendungen der Terrororganisation aus dem Jenseits – siehe Patria-Versand – denn nun die Bundesanwaltschaft favorisierte.

Die Bundesanwaltschaft ist der Überzeugung, Frau Zschäpe hätte mit den Katzenkörben und den Briefsendungen zusammen das Haus verlassen, nachdem sie die vorher gelegte “Luntenspur” vom Hausflur aus, mit dem Feuerzeug in Brand gesetzt hatte. In der Folge war Frau Zschäpe der Versand des Bekennervideos wichtiger als ihre Katzen, sodass sie diese im Hauseingang der Nr. 22 abstellte, um danach die Briefe in einen  Briefkasten einzuwerfen, welcher sich nicht in der Frühlingsstraße befunden haben kann.

( “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seite 1516)

Ich bin ja nicht der Einzige, welcher sich Gedanken darüber gemacht hat, wie die Inbrandsetzung mit Explosionsfolge denn nun von Frau Zschäpe tatsächlich bewerkstelligt wurde. Auch hier bin ich im Protokoll auf in meinen Augen Bemerkenswertes gestoßen, ohne direkt danach gesucht zu haben, Der Sachverständige Dr. Setzensack wurde sowohl beim AK-NSU als auch bei NSU-Watch und auf diesem Blog von Georg bereits gewürdigt. Er sagte im Strafprozess am 74. Verhandlungstag aus und seiner Aussage war u.a. zu entnehmen, Zitat:

“Die Menge ist schwer zu schätzen. Man kommt auf eine absolute Untergrenze von fünf Litern raus. Ansonsten könnte man diese Druckschäden nicht erklären. Als Obergrenze würde ich 20 Liter schätzen, aber das ist wirklich äußerst ungenau. Also, dies hier ein anderer Fall. Dort sind 35 Liter verschüttet worden. So hat es in Zwickau nicht ausgesehen.”

(…)

Verteidiger Stahl: Mich interessiert nur das Zeitfenster: Wie viel Zeit nach Ausbringung des Brandlegungsmittels zur Verfügung steht, ohne dass es zur Explosion kommt.

Sachverständiger Dr. Setzensack: Bei einer durchgehenden Luntenspur wäre die Explosion etwa drei bis vier Sekunden nach der Entzündung gekommen. Wenn ich eine unterbrochene Luntenspur habe, dauert es etwas länger, vielleicht zehn Sekunden. Für eine Brandstiftung würde ich statt Benzin lieber Diesel benutzen, weil da keine Gefahr besteht, sich durch eine Explosion zu verletzen.” Zitat Ende

(“Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 270/271)

Das man besser Diesel als Benzin benutzen sollte, ist ein Rat vom Fachmann für Kenner, welcher zukünftig sicher berücksichtigt werden wird.  Jedenfalls hätte Beate Zschäpe also zuerst die Katzenkörbe mit den Katzen, sowie ihre Tasche mit den Bekennervideos, und zwei Flaschen Sekt  im Hausflur abstellen müssen. Zitat aus ihrer Erklärung:

“Ich setzte unsere zwei Katzen in ihren Korb, nahm eine Tasche, welche ich noch bei meiner Verhaftung bei mir hatte, legte zwei Flaschen Sekt und Schmerztabletten hinein und stellte alles auf den Flur.” Zitat Ende

Also zusätzlich noch 15 großformatige Umschläge mit Bekennervideos in die Tasche gepackt.

Dann ist sie zurückgegangen, hat in verschiedenen Räumen der Wohnung zwischen 5 und 20 Liter Benzin ausgegossen. Hat zum Schluss mit dem Benzinrest eine Luntenspur bei geöffneter Wohnungstür gelegt. Dann muss sie die Wohnungstür geschlossen, die Luntenspur mit dem Feuerzeug angezündet haben. Ist danach die Treppe runtergerannt, hat unten Katzenkörbe und Tasche mit Sekt und Bekennervideos aufgenommen, ist damit durch die Haustür nach draußen gelangt – und in Folge den bekannten Zeuginnen auf der Frühlingsstraße in die Arme gelaufen.

Beate Zschäpe lässt sich allerdings in ihrer durch RA Grasel verlesenen Erklärung wie folgt ein, Zitat:

“Ich nahm mein Feuerzeug, entzündete dies und hielt die Flamme an das Benzin, das sich auf dem Boden verbreitet hatte. Das Benzin fing sofort Feuer, und dieses schoss geradezu durch den gesamten Raum.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 821)

Ich lasse das einmal unkommentiert so stehen, obwohl dazu viel zu sagen wäre. Eine lesenswerte Kritik findet sich beim AK-NSU:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/12/30/aeusserungen-des-brandgutachters-frank-d-stolt-aus-der-ard-doku-die-akte-zschaepe-gegenueber-dem-arbeitskreis-nsu/

Auf jedenfall hat das Protokoll auch hier dazu beigetragen, dass ich überhaupt ein konkretes Verständnis dafür entwickeln konnte, was die Anklage Beate Zschäpe vorgeworfen hat.  Manchmal dauert es halt etwas länger, bis sich herausstellt, wie es wirklich war.

https://friedensblick.de/22021/wtc-7-der-dritte-turm-die-sprengung-die-keine-sein-darf/

Aber das ist den Autoren des Protokolls nicht anzulasten. Die haben nur das wiedergegeben, was in der Beweisaufnahme des Prozesses zu diesem Thema vorgetragen wurde. Ich finde nicht, dass hier in dieser Sache irgenwie manipulativ oder “geglättet” protokolliert wurde. Man kann ja auch kein Buch mit 100 000 Seiten veröffentlichen, denn das wäre nicht mehr zu handhaben.

Weiter! Am 27. Verhandlungstag vernahm das Gericht die Zeugin Nadine R.  NSU-Watch hatte dazu etwas gebracht und auch das Protokoll vermerkt nur wenig mehr, Zitat:

Zeugin Nadine R.: Ich bin an dem Tag gegen 15 Uhr mit dem Auto stadtauswärts gefahren. und in die Frühlingsstraße eingebogen. Hundert Meter vor mir war überall weißer Rauch. Ich bin stehen geblieben und ausgestiegen, um zu sehen was passiert ist. Ich sah Flammen und hörte es Knistern. In dem Moment kam die Frau Zschäpe um die Ecke. Ich habe sie angesprochen weil ich erschrocken bin. Ich rief: “Hinter Ihnen brennts. Haben Sie das nicht gemerkt? Wir müssen die Feuerwehr alarmieren!” Da hat sie sich erschrocken und blitzartig umgedreht. Und ist in die Richtung aus der sie gekommen ist wieder zurückgelaufen.

Vorsitzender Richter Götzl: Hat Frau Zschäpe was geantwortet?

Zeugin Nadine R.: Sie hatte zwei Katzenkörbe in der Hand. Die hat sie auf den Fußweg gestellt. In dem Haus wäre noch ihre Oma, sie müsse nochmal schauen, sagte sie. Sie hat eine Nachbarin gefragt, ob sie ein paar Minuten auf die Katzen aufpassen könnte. Dann ist sie zurückgelaufen.

Vorsitzender Richer Götzl: Sie haben ausgesagt: “Ich dachte mir, das wird sie wohl nicht allein schaffen, ihre Oma da rauszuholen.”

Zeugin Nadine R.: Stimmt, das habe ich gedacht.

Vorsitzender Richter Götzl: Ist Ihnen an Frau Zschäpe etwas aufgefallen?

Zeugin Nadine R.: Nein, nichts Außergewöhliches.

Vorsitzender Richter Götzl: An ihrem Gesichtsausdruck vielleicht?

Zeugin Nadine R.: Eigentlich war es ein freundlicher Gesichtsausdruck, entspannt. Er passte nicht zur Situation, man sah ja hinten schon Rauch.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 108)

Ein Art entspanntes Erschrecken also – aber geschenkt. Wichtig erscheint hier etwas ganz anderes. Denn Beate Zschäpe hatte ja in ihrer Erklärung gestanden, dass, Zitat:

“Bevor ich dieses Benzin verschüttete, begab ich mich zur Nachbarin, Frau Erber, um sie zu warnen und zu veranlassen, das Haus zu verlassen. Ich hatte mir überlegt, ihr mitzuteilen, dass es in meiner Wohnung brenne und sie sofort das Haus verlassen müsse. Ich hätte sie notfalls auch mit sanfter Gewalt hinaus begleitet, falls sie uneinsichtig gewesen wäre und nicht hätte gehen wollen. Hätte sie sich gesträubt, und wäre sie nicht mitgegangen, dann hätte ich mein Vorhaben abbrechen müssen. Was ich dann gemacht hätte, weiß ich nicht – das Abfackeln der Wohnung wäre schließlich nicht möglich gewesen. Ich klingelte mehrfach an der Eingangstür, ohne dass sie die Tür öffnete. Ich klingelte auch bei den übrigen Bewohnern, ohne Reaktion. Niemand war zu Hause. Ich bemerkte, dass die Eingangstür nicht eingerastet war und begab mich zur Wohnungstür der Frau Erber. Ich wartete geschätzte ein bis zwei Minuten und klopfte und klingelte mehrfach. Nachdem ich keine Geräusche vernahm und die Tür nicht geöffnet wurde, begab ich mich wieder in meine Wohnung. Ich setzte unsere zwei Katzen in ihren Korb, nahm eine Tasche, welche ich noch bei meiner Verhaftung bei mir hatte, legte zwei Flaschen Sekt und Schmerztabletten hinein und stellte alles auf den Flur.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 819/820)

nach Brandlegung unten angekommen aber, Zitat Nadine R.:

Zeugin Nadine R.: Sie hatte zwei Katzenkörbe in der Hand. Die hat sie auf den Fußweg gestellt. In dem Haus wäre noch ihre Oma, sie müsse nochmal schauen, sagte sie. Sie hat eine Nachbarin gefragt, ob sie ein paar Minuten auf die Katzen aufpassen könnte. Dann ist sie zurückgelaufen.” Zitat Ende

Ja wie denn das? Die Quittung für diesen geballten Stuss der Verteidigung hat ja Frau Zschäpe auch kassiert.  In der mündlichen Urteilsbegründung heißt es dann folgerichtig, Zitat:

“Frau Zschäpe lässt sich dahingehend ein, sie sei zum Zeitpunkt des Anzündens sicher gewesen, dass Frau Erber nicht zu Hause in ihrer Wohnung gewesen sei (…) Die Einlassung Frau Zschäpes ist nicht glaubhaft. Es sei hinsichtlich der Geschädigten Erber nur auf die glaubhaften Angaben der Zeugin R. hingewiesen, der gegenüber die Angeklagte kurz nach der Tat die Anwesenheit  der Geschädigten in der Wohnung angesprochen hat. Daraus ist ersichtlich, dass sie von der Anwesenheit Frau Erbers ausging. (…) Der bedingte Tötungsvorsatz der Angeklagten hinsichtlich der Geschädigten Erber…” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seiten 1848/1849)

Den Ausführungen des Vorsitzenden Richters bei der mündlichen Urteilsbegründung ist auch in Bezug auf die im Haus befindlichen Handwerker zuzustimmen. Das von Beate Zschäpes Strafverteidigern ausgearbeitete Geständnis, auch in diesem Punkt eine Ungeheuerlichkeit gegenüber der Mandantin.

Bei mir im Haus wohnt auch ein alter Mann. Der ist über 90. Nicht schwerhörig und überaus rüstig. Wir haben ein herzliches Verhältnis, aber niemand im Haus würde auf die Idee kommen, der wäre nur deswegen nicht zu Hause, weil er die Tür nach mehrmaligem Klingeln nicht öffnet. Natürlich öffnet er in der Regel – aber eben ab und zu auch mal nicht. So wie das nicht nur bei alten Menschen vorkommt, sondern bei jedem anderen Menschen  auch. Und diese banale Lebenswirklichkeit wird auch nicht durch den Genuss von zwei Flaschen Sekt außer Kraft gesetzt oder verzerrt! Das wussten die Rechtsanwälte Grasel und Borchert auch.

Eine schöne Zusammenfassung wurde übrigens beim AK-NSU erstellt.

http://arbeitskreis-n.su/blog/2017/09/12/saure-gurken-zeit-die-wege-der-katzen-frauen/

Im Rückblick sind über die Jahre doch an der einen oder anderen Stelle gute Beiträge auf Basis von weitergereichtem Aktenmaterial enstanden.  Wobei die Gastautorin auch selbst wichtige Dokumente  “ausgegraben” hatte.

Fazit:

Das die Tathergangshypothesen der Bundesanwaltschaft Fragen aufwerfen, lässt sich auch der Publikation “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” entnehmen. Die Sachverhaltsdarstellungen der Bundesanwaltschaft überzeugen weder das eine, noch das andere Lager – wenn auch aus ganz verschiedenen Gründen.

Wahrscheinlich wissen weder Beate Zschäpe noch die Bundesanwaltschaft, was sich am 04.11.2011 in Zwickau tatsächlich ereignet hat. Die schriftliche Begründung des Urteils wird auch deswegen interessant, weil die Inbrandsetzung der Wohnung und der Versand des Bekennervideos ja Folge der Ereignisse von Eisenach gewesen sein sollen – und dies zweifellos auch zutrifft – aber möglicherweise anders als behauptet.

Denn die Staatsanwaltschaft Meiningen ermittelt seit Ende 2017 wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ein Teil dieses Mordermittlungsverfahrens bildet auch der Banküberfall auf die dortige Sparkasse. Die schwache – und aus der praktischen Lebenswirklichkeit  heraus nicht nachvollziehbare Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft zu Zwickau -, korrespondiert demzufolge mit den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Eisenach. Überspannt wird das Ganze durch ein wahrscheinlich falsches, und zudem wider besseren Wissens selbstbelastendes Geständnis Beate Zschäpes.

Auch hier der Hinweis, dass es sich dabei nicht um Verschwörungstheorien handeln kann, denn weisungsgebundene Staatsanwaltschaften ermitteln nicht wegen Verschwörungstheorien, sondern nur dann, wenn zumindest ein Anfangsverdacht gegeben ist. Deswegen ist dem Abgeordneten Kellner auch nicht zuzustimmen, wenn er in der FAZ ausführt, Zitat:

Nimmt man die Erkenntnisse der Justiz – zum Beispiel im Zschäpe-Prozess – und anderer Untersuchungsausschüsse hinzu, hat der Untersuchungsausschuss 6/1 darüber hinaus zwar viele Theorien und Spekulationen, aber nur wenige belastbare neue Erkenntnisse erbracht“. Zitat Ende

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/cdu-kritik-an-thueringer-nsu-untersuchungsausschusses-16386811.html

Ja, wenn man sich drückt, naheliegende Schlussfolgerungen aus den eigenen Ermittlungsergebnissen zu ziehen, dann kommt am Ende natürlich wenig dabei raus. Immerhin wird auch aufgrund der Erkenntnisse, welche die Ermittlungen des UA 6/1 erbracht haben, gegen Michael Menzel wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen 12 Zeugen des Untersuchungsausschusses u.a. wegen verabredeten Falschaussagen. Die Thüringer Staatsanwaltschaften müssen also die Arbeit des Untersuchungsausschusses 6/1 erledigen,

Und bitte hierbei auch beachten, dass in Thüringen ein Ministerpräsident der Partei “Die Linke” regiert. Einer Partei also, welche sich dem antifaschistischen Engagement in ganz besonderer Weise verpflichtet fühlt, und welche deswegen Verschwörungstheorien in Sachen NSU, auch in ganz besonderer Weise entgegentritt. Deswegen kommt mir die Konstellation -“weisungsgebundene Staatsanwaltschaft unter politischer Führung der Partei Die Linke” – persönlich sehr entgegen, denn damit ist klar, dass der Sachverhalt restriktiv geprüft, und trotzdem zumindest ein Anfangsverdacht bejaht wurde.  Und das zeigt, dass auch die Partei “Die Linke” eine demokratische Partei ist.

“Der NSU-Prozess. Das Protokoll” bildet mindestens eine wertvolle Ergänzung für jeden, welcher sich mit dem NSU-Komplex befasst hat oder befassen möchte. Zweifellos ein historisches Dokument, welches auch im Sinne der Aufklärung im Internet, wertvolle Informationen für das Verständnis der prozessualen Abläufe liefert. Aber um das beurteilen zu können, muss man wesentliche Teile der Publikation auch gelesen haben. Die Protokolle bilden die prozessualen  Abläufe eben nicht nur einseitig ab, sondern ermöglichen aus politisch linker Perspektive ein Verständnis dafür, auf welche Weise das  Urteil sich aus der Beweisaufnahme des Strafprozesses ergab. Geschichtsschreibung war ja zu keinem Zeitpunkt apolitisch, sondern immer auch durch die persönliche Perspektive der Berichtenden geprägt.

Warum sich im Strafprozess beispielweise die Bundesanwaltschaft dagegen verwehrt hatte, dass Tonaufnahmen ihrer Plädoyers durch das Gericht gefertigt werden, bringt Bundesanwalt Diemer am 374. Verhandlungstag auf den Punkt, Zitat:

“Ich möchte nochmal auf die Missbrauchsgefahr zurückkommen. Ich bin davon überzeugt, dass die Tonaufnahme binnen kürzester Zeit im Internet stehen würde. Das ist ansich nichts Schlimmes, wenn es in Gänze rezipiert würde, dann könnte sich nämlich jeder ein objektives Bild machen. Stattdessen wird jeder Berichterstatter irgendein Zitat aus dem Mitschnitt verwenden” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 1507)

Bei so einer Auffassung darf man konstatieren, dass “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” auch ein Akt des Widerstands gegen das Vergessen ist. Immerhin stehen für die Authentizität des Inhalts, gleich vier renommierte Journalisten mit ihrem Namen ein. Und das was  möglicherweise tatsächlich zu kurz kam, findet man ausführlichst in anderen Quellen:  Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft, Wortprotokolle der Untersuchungsausschüsse, Fotos von Journalisten usw.

Ich bin gespannt, wie das Gericht sein Urteil schriftlich begründet und ob es dabei gelingt, eine Reihe offener Fragen zu beantworten.