An die Linke: Ab wann war Thomas Starke “Vertrauensperson”?

Georg Lehle
Hafengasse 20
91541 Rothenburg o/T
http://www.friedensblick.de

An die Linksfraktion des Bundestages                          3.12.13

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27.11.2013 fand ein öffentlicher Chat im Internet statt. Dort traf Ihre Vertreterin, Frau Kleffner, eine erstaunliche Aussage: Die Vertrauensperson der Berliner Polizei und mutmaßlicher TNT-Lieferant von NSU-Bomben wäre “erst ab dem Jahr 2000” ein Vertrauensmann gewesen (1). 

Jedoch fand ich heraus, dass die Bundesanwaltschaft Thomas S. bereits am 02.01.2001 als einen “langjährig geführten Vertrauensperson” Vertraulichkeit zusicherte. Auf kritische Nachfrage von Tankred Schipanski (CDU/CSU) verwies der vom NSU-Bundestags-Ausschuss verhörte Staatschützer auf die Bundesanwaltschaft (2).

Sind Sie der Sache nachgegangen und informierten sich bei der Bundesanwaltschaft? Was war die Antwort, dass Sie jetzt ausschließen können, dass Thomas S. schon Anfang 2001 eine “langjährig geführte Vertrauensperson” war?

Mfg

Georg Lehle

Quellen

(1)

Frage: Wie kann die Herkunft des TNT ungeklärt sein, wenn Thomas S. ein “Vertrauensmann” der Polizei ist?

Dr. Feser und Heike Kleffner: Thomas S. war „Vertrauensperson“ erst ab dem Jahr 2000 – das TNT wurde schon 1997 übergeben – und er war Vertrauensperson in einem ganz anderen Verfahren, in dem es um die Verbreitung und die Herstellung indizierter neonazistischer Musik ging. Nach dem TNT wurde er erst in den aktuellen Ermittlungen befragt – nicht als „Vertrauensperson“, sondern als einer der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren.(bpb)

(2) Tankred Schipanski (CDU/CSU): Vielleicht noch mal ins Jahr 2001 zurückgehen mit dieser Vertraulichkeitszusage. Sie haben ein Schreiben erhalten, vom 02.01.2001, an das Polizeipräsidium Berlin, zu Ihren Händen, wo der GBA erklärt, dass der langjährig geführten Vertrauensperson die Vertraulichkeit zugesichert wird. Das ist MATA GBA – 3/47 a – 58, Blatt 307 ff. Zum einen die Frage: Der Starke war erst seit wenigen Wochen angeworben worden, und jetzt schreibt der GBA: „langjährig geführte Vertrauensperson“. Wie kann das denn sein?

Zeuge P. S.: Keine Ahnung. Da müssen Sie den GBA fragen. Dazu kann ich nichts sagen. (Bundestag)

Diese email ging auch an Herrn Schipanski, CDU.

3 Gedanken zu „An die Linke: Ab wann war Thomas Starke “Vertrauensperson”?“

  1. Feser, Dr. Andreas (Andreas.Feser@cducsu.de)
    Gesendet: Montag, 9. Dezember 2013 15:24:56

    Sehr geehrter Herr Lehle,

    Sie haben sich unter Bezugnahme auf den Chat der bpb am 27.11.2013 mit einer Frage an Herrn Abgeordneten Schipanski gewandt. Ihre Anfrage scheint nicht zuletzt den Eindruck erwecken zu wollen, über die nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses präzis informiert zu sein – aus welcher Quelle auch immer. Der einzige dem Untersuchungsausschuss bekannt gewordene Hinweis auf eine Zusammenarbeit des Thomas S. mit Sicherheitsbehörden vor 2000 bezieht sich auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS der damaligen DDR. Herr Bundesanwalt a.D. Lampe war nicht Zeuge im Ausschuss. Nach dem Bild der dem Ausschuss übergebenen Akten im allgemeinen wie insbesondere auch der Daten zum Lebenslauf des Starke vor 2000 und seiner Vernehmungen erscheint die von Ihnen zitierte Passage in der Vertraulichkeitszusage schlicht ein Irrtum zu sein.

    Leider ziehen Sie aus dem offensichtlichen des Protokolls des Live-Chats der bpb nicht die richtigen Schlüsse: die von Ihnen zitierte Antwort haben Frau Kleffner und ich gemeinsam gegeben. Ich erlaube mir daher, diese Mail im Anschluss der Kollegin Kleffner zur Kenntnis zu geben.

    Für den nochmaligen Hinweis auf diese Teilfrage des nach wie vor in vielen Punkten unklaren Gesamtkomplexes danke ich herzlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Andreas Feser

  2. […] und verdächtigt den Blogger der verdeckten Informationsbeschaffung, obwohl das Protokoll der “nichtöffentlichen Vernehmung” auf bundestag.de online gestellt wurde.

    Man sollte sich alle “b”-Protokolle schnellstmöglich sichern. Sie werden sehr bald verschwunden sein.

    https://www.google.com/search?q=stenografisches+Protokoll+2.+Untersuchungsausschuss+site%3Abundestag.de&rlz=1C1SKPL_enDE451DE451&oq=stenografisches+Protokoll+2.+Untersuchungsausschuss+site%3Abundestag.de&aqs=chrome..69i57.15580j0j4&sourceid=chrome&espv=210&es_sm=93&ie=UTF-8#es_sm=93&espv=210&q=stenographisches+Protokoll+2.+Untersuchungsausschuss+site:bundestag.de&start=20

  3. Die Erkenntnisse aus den nichtöffentlichen Vernehmungen sind NICHT im PUA-Abschlussbericht enthalten.

    Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN): Ja. Wir sind von den Namen jetzt
    weg.

    Vorsitzender Sebastian Edathy: Also,
    Fragen, die dem Zeugen auch in öffentlicher
    Sitzung gestellt werden könnten, sollten auch
    in öffentlicher Sitzung gestellt werden, weil
    sie dann auch verwendungsfähig sind für
    unseren Abschlussbericht.

    http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Protokolle/Protokoll-Nr%2059b.pdf

    SICHERN, aber fix 😉

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