Aust/Laabs erwecken falschen Eindruck über Verwicklung von Ralf Marschner in Ceska-Mordserie

Das als Dokumentation gefeierte Machwerk “NSU-Komplex” (Link zum Bayerischen Fernsehen) kritisierte ich bereits in der Vergangenheit in einer abgebügelten Programmbeschwerde.

Während des Studiums der Wortprotokolle des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages fiel mir jedoch eine Aussage des Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) Kriminaloberkommissar Paul Lehmann  ins Auge. Der Ermittler kam 2013 zum Ergebnis, dass eine Autoanmietung des damaligen Informanten des Geheimdienstes “Verfassungsschutz” Ralf Marschner nicht mit der Ermordung des Nürnbergers Abdurrahim Özüdoğru im Zusammenhang steht. 

Ralf Marschner wird jedoch nichtsdestoweniger weiter verdächtigt, Teil eines rechtsterroristschen Netzwerkes gewesen zu sein. Zum Beispiel in der Doku “NSU-Komplex aus dem Jahr 2016 von Stefan Aust und Dirk Laabs. Dort wird der Eindruck erweckt, dass Marschner Uwe Mundlos ein Auto verschafft hätte, mit dem der nach Nürnberg gefahren wäre, um am 13.06.2001 Abdurrahim Özüdoğru zu erschießen.

Das ist jedoch ausgeschlossen, aus folgendem Grund: Abdurrahim Özüdoğru starb schon am 12.06.2001 zwischen 12:15 und 17:30. Im Abschlussbericht des Bundestag-U-Ausschusses steht:

“Laut Auskunft der Rechtsmedizin ist der Tod ‚sehr wahrscheinlich (zu 95%)‘ am 12.06.2001, zwischen 12:15 Uhr und 17:30 Uhr, eingetreten.“ (Bundestag, zweiter NSU-Untersuchungsausschuss, Abschlussbericht, S. 449)

Auch wenn er erst am nächsten Tag, am 13.06. zwischen “12:15 Uhr und 17:30 Uhr”, gestorben wäre, würde es nicht in Übereinstimmung zu bringen sein: Das Auto wurde in Zwickau erst um 18:00 angemietet! Bei einer zweistündigen Fahrtzeit könnte der NSU also erst um 20:00 in Nürnberg gewesen sein!

Vorsitzender Clemens Binninger: (…)Aber jetzt sagen Sie, weil die Tat, also die Tat in Nürnberg, zwischen 12.15 Uhr und 17.30 Uhr gewesen sein muss, hat eine Autoanmietung durch die Firma M., (…) die am gleichen Tag erst um 18 Uhr erfolgte, bis zum anderen Tag um 18 Uhr, weniger Bedeutung, weil Sie sagen, die Täter können es nicht gewesen sein. Oder was schließen Sie daraus?

Zeuge Paul Lehmann: Ja. Also, mit mir wurde auch – – Also, ich habe auch mit der Autovermietung noch Rücksprache gehalten, ob denn derZeitpunkt frei gewählt wird, wann – – den man auf diese Anmietung schreibt, ob man einfach sagt: Ja, 18 Uhr. – Da wurde mir auch noch von dem Herrn – – von dem Vater oder Sohn, also von einem der beiden Inhaber der Autofirma, gesagt, es könnte sein, dass man auf volle oder halbe Stunden aufrundet; aber dass das jetzt –

Vorsitzender Clemens Binninger: Aber nicht mehr.

Zeuge Paul Lehmann: – eklatant von dieser Zeit, die auf dem Mietvertrag stellt, abweicht, das würde so nicht passieren. Und in dem Moment ist die Anmietung ja zeitlich sogar nach der –

Vorsitzender Clemens Binninger: Tat,

Zeuge Paul Lehmann: – Tat, plus noch mal zwei Stunden Zeitverzug, die man als Fahrt brauchte zwischen Zwickau und Nürnberg: das habe ich ja da auch aufgeführt. Ja, damit sinkt für mich -.” Deutscher Bundestag, 3. Untersuchungsausschuss, Anlage 8 – 21. Sitzung_endg. stenogr. Protokoll_02.06.2016S. 45 ff.

Die Bundestags-Abgeordneten zitieren aus dem Ermittlungsergebnis des Bundeskriminalamtes:

“Hinsichtlich eines möglichen NSU-Bezugs enthält ein Vermerk der EG Trio vom 6. März 2015 folgende Angabe: (…) In der Gesamtschau könne daher festgehalten werden,

„… dass im Rahmen der Ermittlungen keine Erkenntnisse gewonnen wurden, die den Verdacht belegen könnten, dass die von [M.] angemieteten Fahrzeuge zur Begehung von Straftaten des NSU genutzt wurden.“ (Bundestag, zweiter NSU-Untersuchungsausschuss, Abschlussbericht, S. 452)

Das Machwerk “NSU-Komplex” will aber den gegenteiligen Eindruck erwecken: Dazu verbindet es die Fahrzeuganmietung von Marschners Baufirma mit dem Ceska-Mord an Abdurrahim Özüdoğru: 

Die betreffende Sequenz wird ausgerechnet eingeleitet mit einer Aussage des heutigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen:

“(…) andere waren schwierige Persönlichkeiten, die ausgesprochen schwierig als menschliche Quellen zu führen war, wo man aber seinerseits wohl zu der Entscheidung kam, anstatt die Person abzuschalten, als Quellen, sie dann doch zu führen, weil sie aus damaliger Sicht doch wertige Informationen lieferten. [Einblendung Marschner] Aber leider alle Informationen haben sie uns dann wohl doch nicht zur Verfügung gestellt.” (youtube)

Weiter geht es mit der Stimme von Stefan Aust:

“Der V-Mann will von der Sache nichts mehr wissen. Kein Wunder. Denn während Mundlos vermutlich bei ihm arbeitete, wurden auf dem Namen von Marschners Firma zweimal Autos angemietet, so am 13. Juni 2001. An diesem Tag wurde in Nürnberg das zweite Opfer des NSU erschossen. Der Schneider Abdurrahim Özüdoğru. [Einblendung eines Fotos des blutverschmierten Özüdoğru, darunter geschrieben “NSU-Bekennerfilm”, anschließend erscheint der Mietvertrag] Er habe den Wagen für Fahrten zu Baustellen gebraucht, behauptet der V-Mann heute. Wie er sich die teuren Autos, obwohl seine Firma ständig klamm war, leisten konnte, erklärt er nicht. Der V-Mann schweigt weiter und auch sein V-Mann Führer vom Amt gibt vor, von nichts gewusst zu haben.” (youtube)

Das Machwerk zeigt zuerst das Foto des erschossenen, blutverschmierten Özüdoğru, sofort danach den Auto-Mietvertrag von Marschner. Damit wird ein Zusammenhang dargestellt, obwohl er verbal nicht geäußert wird.  

Quelle: youtube

Das Machwerk weist nicht darauf hin, dass das Auto erst ab 18:00 angemietet wurde, zu einem Zeitpunkt als Özüdoğru bereits tot war. Dabei verstößt Aust/Laabs eklatant gegen das Gebot der Objektivität, dem (angeblich) öffentlich-rechtliche Sender folgen würden.

Abgesehen von dieser offenen Frage besteht kein Zweifel, dass der Ruf von Marschner damit massiv geschädigt wird. Nach meiner Einschätzung könnte er auf Schadenersatz klagen und eine Löschung der betreffenden Sequenzen fordern.

5 Gedanken zu „Aust/Laabs erwecken falschen Eindruck über Verwicklung von Ralf Marschner in Ceska-Mordserie“

  1. Ich wollte das schon in mein Machwerk verwursten. Sicherheitshalber noch mal die Dokumente angeschaut, und siehe …

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf
    Drucksache 17/14600
    Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes*

    S. 71
    A. Überblick über die dem NSU zugerechneten Straftaten
    […]
    Am 13. Juni 2001 wurde der 49-jährige türkische Staatsangehörige Abdurrahim Özüdoğru zwischen 16.10 und 21.25 Uhr im Ladenlokal seiner Änderungsschneiderei in der Gyulaer Straße 1 in Nürnberg getötet.

    S. 491
    2. Mord an Abdurrahim Özüdoğru am 19. Januar 2001
    Am 13. Juni 2001 wurde in Nürnberg Abdurrahim Özüdoğru erschossen. Zum Tatablauf stellten die polizeilichen Ermittlungen im Januar 2002 folgendes fest:
    „Am 13. Juni 2001, gegen 21.30 Uhr, wurde Özüdoğru mit zwei Kopfschüssen in dem unmittelbar an seine Wohnung angrenzenden Ladenraum tot aufgefunden. […]

    Fazit: Abdurrahim Özüdoğru wurde zweimal ermordet.
    – Das erste mal am 12.06.2001, zwischen 12:15 und 17:30
    – das zweite mal am 13.06.2001,
    zwischen 16.10 und 21.25 bzw. “gegen 21.30 Uhr”

    Alles gestempelt und gesiegelt, auf Amtspapier mit Aktenzeichen und Unterschriften der Honoratioren.

    Wieder mal ein Fall von sucht Euch was aus.
    Es ist wirklich zum Kotzen. Egal wo man diese Schmierenkomödien anpackt, man greift in die Kacke.

    1. Mir ist es ein Rätzel, wie der Abschlussbericht darauf kommt, das zu schreiben: “16.10 und 21.25 Uhr”. Das Opfer wurde um 20:45 gefunden!

      “Vorsitzender Clemens Binningen Jetzt müssen Sie es mir noch mal erklären. Also, Sie sind in Ihrem Vermerk vom 10. Dezember davon ausgegangen, dass das Opfer, Herr Özüdogru, gegen 20.45 Uhr ermordet wurde. Das war aber wohl eher der Auffindezeitpunkt oder irgend so was, gell, des Geschehens?
      Zeuge Paul Lehmann: Genau. Also, in dem Dokument, in der Todesanzeige, war unter „Todeszeitpunkt“ „Auffinden um 20.45 Uhr“ notiert, und aus dem Zusammenhang habe ich für mich auch erschlossen: Todeszeitpunkt muss um 20,45 Uhr gelegen haben.
      Vorsitzender Clemens Binninger: Ja. – Tatsächlich war es aber wohl nach medizinischen Feststellungen zwischen 12.15 Uhr und 17.30 Uhr, wie Sie dann später ja korrigieren.”

  2. “Das Opfer wurde um 20:45 gefunden!”

    Nein, gegen 21.30 Uhr.
    Man muss sich bei verschiedenen Aussagen an die halten, die zuerst vor Ort waren.

    “Zeuge Karl-Heinz B., Polizeioberkommissar der Wache Nürnberg-Süd.
    Am Abend des 13. Juni 2001 kam gegen halb Zehn die Meldung aus der Gyulaer Straße. Ein Passant hatte beim Vorbei gehen einen Mann gesehen, der blutete. Kollege Meindl und ich sind dann hin und versuchten rein zu kommen … ”

    Vor löschen aber lesen … 😉

    1. https://www.br.de/nachrichten/nsu-prozess/130624-gerichtssaal-protokoll-saalinformation-100.html

      Jetzt ist alles noch wahnsinniger.

      KOK Paul Lehmann hat am 13.06.2018 um 20:45 Uhr den leblosen Körper des Abdurrahim Özüdogru am Tatort festgestellt.

      Und eine Dreiviertelstunde später, so die Zeugenaussage von Zeuge POK Karl-Heinz B. ..
      “… kam gegen halb Zehn die Meldung aus der Gyulaer Straße. Ein Passant hatte beim Vorbeigehen einen Mann gesehen, der blutete. Kollege Meindl und ich sind dann hin und versuchten rein zu kommen, von der Gyulaer Straße war die Tür zu, wir sind von anderer Seite rein, links war ein Mann, am Boden
      sitzend, angelehnt an Holztür, machte leblosen Eindruck,”

      Langsam kommt man sich vor wie Asterix im Haus das Verrückte macht.
      https://www.youtube.com/watch?v=wAoUNTRFgvM

  3. NACHTRAG

    Nein, Lehmann war nicht vor Ort und hat deshalb nichts gesehen.
    Das Protokoll vom Untersuchungsausschuss vom 2. Juni 2016 erweckt den Eindruck, dass KOK Lehmann am Tatort war. Er war aber nicht dort. Er referiert nur, was er in den Akten gelesen hat.

    Das ist methodisch falsch. Vor Gericht und den Untersuchungsausschüssen gilt das Unmittelbarkeitsprinzip. D.h. die Tatsachen müssen so nah wie möglich an der Quelle erhoben werden. Wenn die sich für die Daten interessieren, dürfen die nicht Lehmann fragen was er gelesen hat, sondern müssen die Tatsachen an der Quelle (Zeuge POK Karl-Heinz B. und Obduktonsbericht) abschöpfen.

    Einerseits habe ich nicht gründlich genug gelesen, das muss ich zugeben. Andererseits kommt ein normaler Mensch nicht auf die Idee, dass der Untersuchungsausschuß solche Dinger dreht.
    Abgesehen davon ist die Fragestellung (hat Marschner das Mordmobil ausgeliehen?) absurd. Wenn die das rauskriegen wollen, müssen die den Vermieter befragen; und nicht einen der mit dem Vermieter geredet hat.
    Die Totalverarsche!

    ENDE NACHTRAG

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