Teil 4) Wer könnte Hinweisgeber “Mayer” sein?

In diesem Teil wird der Frage nachgegangen, wer der Hinweisgeber “Mayer” sein könnte. Er gab Ermittlern der Ceska-Mordserie ab 2006 Hinweise auf den Täterkreis, die sich später (wohl) als richtig herausgestellt haben. Als Bundestagsabgeordnete im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) nachfragten, schützten Behördenvertreter seine Identität, auch die Politiker Edathy (SPD) und Binninger (CDU) bewiesen ihre Loyalität. Arbeitete Mayer mit den Behörden zusammen, als “Vertrauensperson” der Polizei oder als Informant des Geheimdienstes?

Wird eine Gewährs- bzw. Vertrauensperson der Polizei geschützt?

Es ist kaum etwas über diesen “Meier”, “Mayer” oder “Lothar M.” bekannt, bis heute. Immer wieder unterbrachen Behörden-Vertreter die Sitzungen und ermahnten Zeugen wie Parlamentarier, seine Identität zu schützen.

Als der Bundestagsabgeordnete Wieland den Namen “Meier” erwähnte, meldete sich Herr Reinfeld, Vertreter des Bundesinnenministerium, und kritisierte die Namensnennung. Wieland konterte, dass Journalisten den Namen nicht finden konnten. Reinfeld könne also beruhigt sein, es sei ein Deckname gewesen. Reinfeld erwiderte, dass Journalisten ja lügen können.

“Vorsitzender Sebastian Edathy: Herr Reinfeld hat sich gemeldet, wenn Sie erlauben, Herr Wieland.
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Ja.
MR Richard Reinfeld (BMI): Nur ganz kurz, Zwischenhinweis: Herr Abgeordneter, Herr Vorsitzender, wir hatten uns ja vorhin geeinigt, wegen Ermittlungsbefangenheit wollten wir keine Namen nennen zu diesem Komplex. Ich würde Sie bitten, Herr Abgeordneter Wieland, davon Gebrauch zu machen.
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu Ihrer Beruhigung: Journalisten haben den Herrn Meier nicht gefunden. Deswegen gehe ich davon aus, der heißt nicht so. Es würde auch schwierig sein, einen Herrn Meier, selbst wenn er so hieße, in der Schweiz zu identifizieren. Ich halte mich sonst gerne daran. Aber da geht es mir wie Kollegen Binninger und Kollegen Wolff: Nach Zeitungswissen ist er schwer auffindbar. Also sagen wir „Herr M.“. – Ja, es ist ja richtig.” 

Ein anderes Mal funkte der Vertreter des Generalbundesanwaltes, Herr Christeleit, dazwischen. Sowohl der Ausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy wie sein Stellvertreter Clemens Binninger folgten der vorgegebenen Linie, keine Namen zu dieser Waffenspur zu nennen. Binninger: “Das dürfen Sie bei mir voraussetzen.”

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Anderes Beispiel:

“Clemens Binninger (CDU/CSU): Das hatten Sie vorhin ja gesagt. Jetzt will ich es mal ganz vorsichtig formulieren, und wenn Herr Christeleit das Gefühl hat, ich gehe zu weit, bitte ich um ein kurzes Handzeichen.”

BKA-Mann beim Lügen erwischt

Der BKA-Mann Jung sagte dem Ausschuss, dass er nie Kontakt mit dem Hinweisgeber gehabt hätte, kein Gespräch, keine Vernehmung. CDU-Abgeordnete Binninger musste beim Zeugen dreimal nachfragen, bis er seine Darstellung änderte, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen für ihn gehabt hätte. 

“Clemens Binninger (CDU/CSU): Sie hatten vorhin den Namen gesagt, Lothar M. Sie haben mit dem nie selber gesprochen? Ich habe auch keine Vernehmung von ihm gefunden.
Zeuge Werner Jung: Also ich nicht, ich nicht.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Ich habe auch keine Vernehmung von dem Zeugen gefunden. Wissen Sie, ob es die jemals gab?
Zeuge Werner Jung: Ich kann nur sagen: Bis zu dem Zeitpunkt, wo wir als EG „Ceska“ mit den Ermittlungen betraut waren, wurde der nicht vernommen. (…)
Clemens Binninger (CDU/CSU): Und Sie hatten nie Kontakt mit ihm selber in den ganzen Jahren?
Zeuge Werner Jung: Nein.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Gar nie?
Zeuge Werner Jung: Nein.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Gut.”

“Clemens Binninger (CDU/CSU): Ihnen war aber der Hinweisgeber Lothar M. relativ früh bekannt, weil den ersten Kontakt hatte er mit dem BKA. Das ist richtig, oder?
Zeuge Werner Jung: Das ist richtig.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Und Sie haben selber, obwohl es am Ende zu konkreten Ermittlungshandlungen in der Schweiz geführt hat, nie mit Lothar M. direkt Kontakt aufgenommen. Das ist auch richtig?
Zeuge Werner Jung: Ja.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Auch sonst niemand vom BKA?
Zeuge Werner Jung: Nein.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Gut, oder nicht gut.”

“Clemens Binninger (CDU/CSU): Herr Jung, ist Ihnen bekannt, dass sich der Hinweisgeber Lothar M., der sich 2006 zweimal
telefonisch beim BKA gemeldet hat – dann übersandte er irgendwann den Waffenprospekt an die BAO „Bosporus“ – – und dass er sich danach zum Teil in immer kürzeren Abständen
immer wieder schriftlich – auch handschriftlich – gemeldet hat zu zum Teil neuen Szenarien oder Hinweisen auf ganz andere Sachverhalte? Ist Ihnen das bekannt geworden?
Zeuge Werner Jung: Ich weiß von einem Anruf. Den habe ich nämlich selbst entgegengenommen.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Also, gesprochen haben Sie mal mit ihm?
Zeuge Werner Jung: Ja, aber er ist nicht vernommen worden.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Aber immerhin. Dann hatten Sie doch mal Kontakt zu ihm. Und wie war das Gespräch?”

Warum ließen die Abgeordneten das durchgehen?

Welche Hinweise auf Informanten gibt es?

“Mehmet”

Im Mai 2011 berichtete das Magazin “Spiegel” über einen “Informanten” namens “Mehmet”: 

“Als Spitzel des Verfassungsschutzes will Mehmet Jahre zuvor einen Führerschein erhalten haben, der sich bei einer Verkehrskontrolle als Fälschung herausstellte.”

Laut ihm wäre die Ceska in der Schweiz und er würde Ermittler zu ihr führen können. Das BKA dementierte, dass es “so ein Hinweisgeber” gegeben hätte.

“Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Es soll aber, so jedenfalls der Bericht im Spiegel, dem bisher nicht widersprochen wurde, einen anderen Hinweisgeber, einen Informanten gegeben haben, der ganz konkret gesagt hat: Wir nehmen euch mich; ich zeige euch, wo diese Waffe in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen zu kriegen ist.
Zeuge Christian Hoppe: So ein Hinweisgeber ist mir nicht bekannt.
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Ist Ihnen denn bekannt – –
Vorsitzender Sebastian Edathy: Letzte Frage.”

Lothar M.

Der bis heute unbekannte Hinweisgeber kam (angeblich) auch aus Deutschland, aber es handelte sich um eine andere Person! Sie hieß “Lothar M.” nicht “Mehmet”.

“Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Sie sagten ja vorher schon: Es gab einen Hinweisgeber. Aus Deutschland oder aus der Schweiz?
Zeuge Christian Hoppe: Es gab den Hinweisgeber auf die Luxik-Spur, der aus Deutschland kommt. Den Wohnsitz kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Er ist aus Deutschland. (…).”

Der Abschlussbericht des bayerischen PUA bezeichnet ihn als “Informanten” des BKA.

“B.4.17.4. Trifft es zu, dass das LKA vom BKA den Hinweis erhalten hatte, dass nach Angaben eines Informanten auch Banküberfälle mit einer Ceska begangen worden sein sollen und falls ja, welchen konkreten Inhalt hatte dieser Hinweis und welche Maßnahmen sind hierauf ergriffen worden?

Dazu haben die Zeugen keine Angaben gemacht.”

Laut des Buchs “Heimatschutz” hätte sich “Lothar M.” im Jahr 2008 wieder beim BKA gemeldet:

“Lothar M. wird sich wieder melden. Aus einer Telefonzelle im Jahr 2008. Er wisse, wer eine Polizistin in Heilbronn umgebracht habe, wird er Ermittlern sagen, die den Bericht über seinen Tipp abheften.”

Unglaublicherweise soll das BKA kein Interesse gehabt haben, seine (wahre) Identität festzustellen, bis heute gibt sich das Amt ahnungslos. Wie kann das sein?

Zeuge Werner Jung: Er hat selbst angegeben: Er hat mal bei einer Waffenfirma in Stuttgart gearbeitet, und daher – so hat er auch mal geschrieben -: Da kennt man seine Pappenheimer.
Clemens Binninger (CDU/CSU): War das sicher eine Waffenfirma? Haben Sie das überprüft?
Zeuge Werner Jung: Das war eine Waffenfirma, ja.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Sind Sie sich sicher?
Zeuge Werner Jung: Das hat er so gesagt, ja.
Clemens Binninger (CDU/CSU): „Das hat er so gesagt“ und „Das haben Sie überprüft“ sind zweierlei.
Zeuge Werner Jung: Ich habe das selbst nicht überprüft, nein.
(Bundestag, Protokoll Nr. 31, 19. November 2012)

Daran änderte sich bis heute nichts. Wer ist Lothar M.?

Es gibt in den Akten keine Bestätigung für den Verdacht, dass Lothar Mayer eine Gewähr- bzw. Vertrauensperson der Polizei gewesen sein könnte. Laut Akten hätte er vielmehr als “Spinner” und “Verschwörungstheoretiker” gegolten. Er hätte es nur auf die Belohnung abgesehen. Der PUA des Bundestages würdigt jedoch seine “Hartnäckigkeit”, ohne der das BKA nicht der Luxik-Waffenspur nachgegangen wäre.

„Auf diese Spur wurde das BKA erst über den Hinweisgeber Lothar M. geführt, dessen erster Hinweis auf den Generalimporteur von Česká-Waffen in der Schweiz im Juni 2006 im BKA unbeachtet blieb. Allein die Hartnäckigkeit des Hinweisgebers führte schließlich doch dazu, dass das BKA dem Hinweis über ein Rechtshilfeersuchen nachging.“ (Abschlussbericht, PUA, 2013)

Im 2010 hätte ihm das BKA mitgeteilt, dass er von weiteren Kontaktversuchen absehen solle.

Herr Maier meldet sich 2011

Kurz nach der sogenannten “NSU-Selbstenttarnung” am 04.11.11 meldete sich ein (anderer?) “Maier”. Er sprach 2012 mit der Zeitung “taz”. Er hätte früher für einen US-amerikanischen Geheimdienst gearbeitet.

“Er soll hier Maier heißen, ein Mann Mitte fünfzig, mit Fünftagebart und Loch in der Jeans. Er hat einige Jahre für einen US-amerikanischen Geheimdienst gearbeitet. Jetzt ist er arbeitslos.”

Er rief u. a. beim Bundeskriminalamt an:

“Drei Tage später, am 15. November 2011, ruft Maier beim Hinweistelefon des Bundeskriminalamts an, so steht es in Ermittlungsakten. Er will von amerikanischen Geheimdienstkollegen erfahren haben, dass am Tag der Ermordung ein gesuchter Islamist in Heilbronn gewesen und durch „amerikanische Stellen“ observiert worden sei: Mevlüt K., ein bis heute gesuchter Deutschtürke aus Ludwigshafen. K. war Kontaktmann der islamistischen „Sauerland-Zelle“, er soll den Terroristen damals Zünder besorgt haben.”

Er besteht die Vermutung, dass er zuvor 2010 mit dem “Stern” gesprochen haben könnte. Der “stern” gibt seine Quelle jedoch nicht preis. 

“Die Theorie, es gäbe eine Verbindung zu Islamisten im Heilbronner Mord, ist nicht neu. Im Herbst 2010 erschien ein Sammelband mit einem Kapitel des freien Stern-Mitarbeiters Rainer Nübel. Es heißt „Die Polizistin, der Tod und die Lüge“ und handelt von Ermittlungsfehlern im Fall Kiesewetter.
Nübel behauptet dort, es habe eine Geldeinzahlung „in zeitlicher Nähe zum Attentat“ im Raum Heilbronn gegeben. Arabische Personen, „offenbar Islamisten“, hätten einen Millionenbetrag zu einer Bank gebracht. Nübel wirft der Polizei vor, diese Spur vernachlässigt zu haben.” (taz

Anfang Juni 2012 greift der SZ-Redakteur Herr Leyendecker den ehemaligen Mitarbeiter frontal an und schreibt, dass der Mitarbeiter  verdächtig sei, eine “aufsehenerregende Legende”verbreitet zu haben, er hätte außerdem einen “schlechten Ruf” (SZ). Höchstpersönlich Klaus-Dieter Fritsche setzte diese Information in die Welt.

“Dies geht aus einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, an Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervor.”

Das Bundesinnenministerium wäre sich mittlerweile sicher, den Informanten des “stern” zu kennen. Dieser “Hinweisgeber” habe am 12. November 2011 (!) in einer E-Mail Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sein “Hintergrundwissen” offeriert.

“Dieser “Hinweisgeber” habe, so teilte Fritsche den Parlamentariern mit, auch am 12. November in einer E-Mail dem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sein angebliches “Hintergrundwissen” offeriert.

In dieser E-Mail, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, wies er “nachdrücklich” auf die angebliche “Verstrickung islamistischer Kreise”, sowie des “Heeresnachrichtendienstes der US-Armee” und mehrerer deutscher Verfassungsschutzämter in den “Heilbronner Mordfall” hin. Kurz darauf machte er als Zeuge eine Aussage vor Ermittlern der Sonderkommission “Trio”. Er behauptete, nach dem Polizistenmord ein Gespräch zweier amerikanischer Geheimdienstleute mitgehört zu haben, die sich über eine beinahe missglückte Observation in Heilbronn unterhalten hätten.”

Er hätte sich (vergeblich) bei Friedrich, der damals noch Chef der CSU-Landesgruppe war, als “Persönlicher Referent in Sachen Nachrichtendienste” beworben. Er kenne “sämtliche Spieler in den deutschen Sicherheitsdienststellen”, soll er geschrieben haben.

Reinhard Kiefer?

Es gibt einen ehemaligen Mitarbeiter des US-Geheimdienstes, bei dem vermutet wird, “Maier” gewesen zu sein. Er widerspricht dem jedoch. Sein Name ist Reinhard Kiefer, der seit 2017 als Mitarbeiter für die afd-Fraktion in Baden-Württemberg tätig ist.

2017 fand  der baden-württemberger PUA heraus, dass während des Heilbronner Polizistenüberfalls zwei Handynummern in Funkzellen an der Theresienwiese eingeloggt waren, die der Sauerländer Terrorgruppe und der Islamistenszene zuzurechnen sind! 

Kiefer warf 2017 dem PUA Baden-Württemberg vor, seit zwei Jahre auf den Telekommunikationsdaten “gesessen” zu haben, ohne sie auswerten zu lassen. 

“Sie als Mitglieder des Untersuchungsausschusses sitzen seit zwei Jahren auf den Telekommunikationsdaten der Theresienwiese mit Sauerlandbezug. Warum sind Sie nicht früher tätig geworden in dieser Sache? Wenn Sie nicht wissen, wo Europol sitzt, ich kann Ihnen da helfen, die Ansprechpartner zu finden.”(rdl)

Desweiteren hätten die Abgeordneten ihn auf dieselbe Bank gesetzt, wie einen der Sauerländer Terroristen, gegen die er einst ermittelte. 

“Weiter ist grundsätzlich zu sagen, dass dieser Ausschuss mit der jetzigen Vorladung für mich meine Existenz massiv bedroht und gefährdet, insbesondere deshalb weil ich in 2007 gegen den eben vorhin vernommenen Zeugen Schneider ermittelt habe. Ihn auf die gleiche Bank mit mir zu setzen, empfinde ich als skandalös, politisch motiviert und ist ein Paradebeispiel dafür, was Menschen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Befugnisse in Deutschland ermitteln in den Augen einiger Mitglieder dieses Ausschusses, insbesondere der Partei der Grünen, wert sind.”

Während seiner (ersten) Befragung im baden-württemberger Untersuchungsausschusses im Jahr 2016 sagte er, dass er dem BKA kurz nach dem Heilbronner Polizistenüberfall 2007 per email Informationen zukommen habe lassen. Er hätte ein Gespräch zweier US-Geheimdienstleute mitbekommen, die über den Vorfall redeten. Es wäre seine “heilige Pflicht” gewesen, darüber die deutsche Ermittlungsbehörde zu informieren.

“Dies sei ihm jedoch erst später klar geworden, direkt am Tattag und zum Zeitpunkt seiner E-Mail an die Polizei, in der er auf das Gespräch der beiden Soldaten hinwies, sei ihm dieser Umstand nicht bewusst gewesen. Auf Nachfrage warum er die Mail ans BKA geschrieben habe gibt er an, dass es seine „heilige Pflicht“ gewesen sei, da diese Soldaten durch die CIA ausgebildete und gebriefte „Special Forces“ gewesen seien und da sein Chef ihn mit den Worten „das sei weit über seiner Gehaltsklasse“ rausgeworfen habe. Diese beiden Umstände hätten ihn stutzig gemacht und daher habe er das Gespräch bei der Polizei gemeldet.” (nsu-watch)

Er wurde direkt gefragt, ob er Maier wäre, der mit der taz sprach, seine Antwort:

“Das weiß ich nicht. Ich heiße nicht Maier.”

Haben Sie ein Gespräch mit der taz geführt?

“Kann ich mich nicht daran erinnern. Möglich ist das durchaus. Aber ich weiß es jetzt nicht.”

Kiefer berichtete dem Ausschuss, dass er seit Anfang 2007 beim US-Geheimdienst gemobbt worden wäre. Er hätte mehrfach (unbegründete) fristlose Kündigungen erhalten, die alle vor Gericht keinen Bestand gehabt hätten. Er hätte schließlich eine fünfstellige Abfindungssumme bekommen. Ihm wäre Abrechnungsbetrug und ein Bedrohungssachverhalt vorgeworfen worden.

Sein damaliger US-Vorgesetzter sagte dem BKA, dass Kiefer ihnen gedroht hätte, mit Informationen an das Bundeskriminalamt bzw. Verfassungsschutz zu gehen. Der PUA-Vorsitzende Drexler zitierte aus dem Wortprotokoll eines “Rogers”:

“Der Roger sagte: “Als ich gegen (…) Kiefer, hat Kiefer mir gesagt, dass er ein Angebot vom BKA und vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekommen hat. Er behauptete, dass das BKA und das Bundesverfassungsschutzamt ihm angeboten hat, wenn er mit dem BKA und BfV zusammenarbeiten und alles über die Amerikaner erzählen, müsste er nicht ins Gefängnis und würde 50.000 Euro bekommen. Hardy sagte zu mir, dass er sich jetzt Gedanken macht, ob er mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten soll oder ob er den Amerikanern treu bleibt.

Wenn wir ihm einen anderen Job bei der Schließung der Einheit Hanau geben würden, dann würde er nicht mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten. Weil wir darauf nicht eingegangen sind, hat er im April 2008 damit gedroht, dass er viele Freunden in den Medien, beim stern und focus, hat, denen er Internes verraten würde, wenn er keinen neuen Job bei uns bekommen würde. Er hat nach dieser Erpressung natürlich keinen neuen Job bei uns bekommen. Bis jetzt ist er aber auch nicht an die Medien gegangen, bis zu diesem stern-Artikel.” (rdl) (zeitindex: 37:00)

Antwort Kiefer: “Bin ich auch nie. Ich bin nie an die Medien gegangen. Erpresst worden bin ich!”

Kiefer verneinte die Anschuldigungen, im Gegenteil er wäre erpresst worden. Er hätte ein hoch geheimes Papier (“Gefährderliste”) der Bundesrepublik Deutschland  auftreiben und an die Amerikaner weitergeben sollen. Ansonsten, wäre ihm gedroht worden, hätte er keinen neuen Job beim US-Geheimdienst bekommen.

Der “Focus” berichtete am 20.11.2011 über die Waffenspur.

“Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Also, der tschechische Geheimdienst oder auch ein Bezug zur tschechischen Polizei war an der Stelle – – Es gab einen Focus-Online- Artikel vom 20. November 2011, wo vermutet wurde, dass gerade hier die Waffen für die tschechische Polizei, aber auch für den tschechischen Geheimdienst, infrage kamen. Die hat sich bisher nicht bestätigt, aus Ihrer Vermutung und Kenntnis her?
Zeuge Christian Hoppe: Würden Sie Ihre Frage bitte noch mal – –
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Also, die Ceska 83 – – dass möglicherweise nicht nur PLO und MfS, wie Sie gerade sagten, sondern möglicherweise auch der tschechische Geheimdienst hier diese Waffen in Anspruch genommen hat.
Zeuge Christian Hoppe: Da habe ich keine Erkenntnisse zu.” (Protokoll Nr. 15, Bundestag, PUA)

Es ist bis heute ungeklärt, wer hinter dem Hinweisgeber steht.

14 Gedanken zu „Teil 4) Wer könnte Hinweisgeber “Mayer” sein?“

  1. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei V-Personen der Polizei nicht um Vertrauenspersonen handelt. Hier entsteht ein vollkommen falsches Bild beim Leser. Der ehemalige Leiter des kriminaltechnischen Instituts des BKAs in Wiesbaden, Prof. Edwin Kube, definierte V-Person wie folgt, Zitat:

    “Die Abkürzung der Bezeichnung “V-Person” führt zunächst zu falschen Schlüssen. Das “V” heißt nicht Vertrauen, sondern Vigilant, der mittelalterliche Name für Nachtwächter. Es bezeichnet eine Person, die “wachsam, schlau, aufgeweckt” ist. Inhaltlich entwickelte sich daraus der Begriff für “Polizeispitzel”, die Hilfsperson des Kriminalisten und gehört damit seit Jahrzehnten zum festen Sprachgebrauch: Hierbei handelt es sich überwiegend um vorbestrafte Verbrecher, die der Polizei aufgrund ihrer Beziehung zum Verbrechertum gegen entsprechende Belohnung Hinweise geben.” Zitat Ende
    (siehe Edwin Kube in Beweisverfahren und Kriminalistik in Deutschland, Kriminologische Schriftenreihe , Band 13,)

    Man schaue sich nur Kreaturen wie den V-Mann Otto an, um zu begreifen, wie recht Kube mit seiner Einschätzung hat. Jedenfalls wäre es wünschenswert, wenn der Begriff “V-Mann” nicht noch glorifiziert und durch Verwendung von “Vertrauen” in höhere Sphären gehoben wird. Es handelt sich um Abschaum, welcher für Geld die gewünschten Informationen liefert. Niemand muss sich also wundern, auf welcher Basis die Beweisführung in Sachen NSU ruht.

  2. Der BKA-Professor Kube kann allenfalls für die Polizei sprechen, nicht für den Verfassungsschutz. Der bekennt nämlich ganz unbekümmert: „Immer wieder sorgen solche so genannten Vertrauensleute (V-Leute) für Skandale“ [1].
    Weil der Artikel mit „Wozu braucht der Rechtsstaat V-Leute?“ titelt, will man dort wohl auch nicht bei der Polizei und deren Helfern einen distanzierteren Umgang sehen.

    Die Polizei in NRW definiert den Einsatz von V-Leuten als „Datenerhebung durch den Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist“, vermeidet also die Aussage, wofür das „V“ denn eigentlich steht. In Nr. 19.03 der VV zu § 19 PolG verrät die Landesregierung es dann aber doch : „Für die Zusicherung der Vertraulichkeit/Geheimhaltung durch die Polizei gilt der RdErl. d. (…)“ [2]

    Ein Bezug auf mittelalterliche Vigilanten bzw. (Nacht-)Wächter ist dagegen in zweifacher Hinsicht abwegig:
    Zum einen muss(te) ein Wächter zwar Heimlichkeiten u.ä. verhindern, aber ganz und gar nicht hierfür sein Amt heimlich antreten – jeder kannte ihn als Wächter.

    Zum anderen gibt es nicht im geringsten die angedeutete Kontinuität vom mittelalterlichen Wächter zum modernen Nachkriegs-V-Mann:
    Ausgerechnet im 1871 gegründeten zweiten deutschen („wilhelminischen“) Kaiserreich waren (entgegen allem, was man aus Heinrich Manns „Der Untertan“ zu wissen vermeint) alle mittelalterlichen Justiz- bzw. Polizei-Heimlichkeiten
    strikt verpönt: „Die StPO von 1877 sah keinerlei Ermittlungen vor, die die Bürgerrechte unter Verschleierung polizeilicher Aktivitäten hätten tangieren können. Auch der die Kriminalität bekämpfende und ermittelnde Staat trat den (potenziellen) Rechtsbrechern mit offenem Visier gegenüber.“ [3]

    Für einen Dammbruch in dieser bürgerfreundlichen Einstellung sorgte dann (ausgerecchnet als erster deutscher Rechtsstaat) die auf ihr Grundgesetz so stolze Bundesrepublik. Prof. Sommer beschreibt sehr schön, wie diese Wende zu Zeiten des Kalten Krieges nicht von Urteilen oder neuen Gesetzen angestoßen wurde, sondern die Polizei erst ganz heimlich und eigenmächtig Informanten einsetzte und dann allmählich ohne jede Scham, weil die (entsprechend indoktrinierte?) Öffentlichkeit den Grundrechte-Abbau widerstandslos hinnahm (der böse Iwan diente damals so erfolgreich als Buh-Mann wie heute Osama und seine Teppichmesser).

    Zuletzt vergaß das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsstaatsprinzipien und bescheinigte wunschgemäß und ohne jede ergänzende Begründung (wie z.B. kriminologische Untersuchungen), „dass die Ermittlungsbehörden auf den Einsatz verdeckter Ermittier grundsätzlich angewiesen seien“.

    Im Wettstreit der Professoren ist der Strafrechtsexperte (und Strafverteidiger) Sommer jedenfalls der unabhängigere und damit glaubwürdigere – mit BKA-Mann Kube bellt zunächst mal nur ein betroffener Hund.

    In der Presse wird der V-Mann übrigens gerne als Verbindungsmann gedeutet [4], was laut Duden & Co. vom Mittelsmann bis zum Bevollmächtigten das ganze Spektrum der Agenten abdeckt. Peter Urbach z.B. war in den Anfangszeiten der RAF kein Beamter / verdeckter Ermittler o.ä., aber deutlich mehr als eingeschleuster V-Mann auf bloßer Spionage-Mission. Seine Tätigkeit als (nicht vom Gesetz vorgesehener) „agent provocateur“ gilt als ebenso erwiesen wie die Rückendeckung seiner Vorgesetzten.

    Das Problem einer V-Person ist nämlich nicht die Frage „Abschaum“ oder „Glorifizierung“, sondern: Sie hat oft „zwar einen Straftatbestand verwirklicht, aber dennoch keine Straftat begangen und bleibt deshalb straffrei“ [1].

    [1] http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.342146.de
    [2] http://www.rodorf.de/01_polg/19polg.htm#VVPolG
    [3] https://www.kanzlei-hoenig.de/ass/ProfSommer-VMann.pdf
    [4] http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Was-ist-ein-V-Mann-id17557776.html

    1. Ich verstehe nicht was Du sagen willst. “V-Leute” sind Polizeispitzel. Das reicht eigentlich schon. Wieso sollte Kube als “getroffener Hund bellen”? Der Mann ist Wissenschaftler und belegt ordentlich die Herkunft des “V’s” im Zusammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung.

      Es hat nichts mit Vertrauen der Behörden zu den “V-Leuten” zu tun, wenn Informationen welche die Polizeispitzel liefern, vertraulich behandelt werden – das liegt ja doch wohl im Interesse der Behörden denn sonst ist die Quelle tot, manchmal sogar im wahrsten Sinne des Wortes.

      Wie sehr die Polizei, der VfS oder sonstwer ihren “V-Leuten” misstraut (sic!), zeigt schon ihre Überwachung durch Oberservierung, Abhören usw. Die werden ständig getestet und überprüft, denn man will vermeiden, dass frei Erfundenes in Bares umgewandelt wird.

      Es ist verständlich, dass gerade beim NSU darauf Wert gelegt wird, “V-Leuten” quasi einen Anstrich von Seriosität zu verleihen. Man muss aber ganz klar konstatieren, dass diese Leute Verräter sind, welche ihre Kumpane für Geld an die Behörden verraten.

      Selbständlich ist das generelle Problem bei V-Personen, dass sie Abschaum sind. Schon ihre Auswahl und die erste Ansprache richtet sich genau danach. Man füttert mal mit 500 Mäusen an – so oder so ähnlich der Wiesner vor dem UA 6/1 im November. Was bitte hat das mit “Vertrauen” zu tun?

      1. „ ,V-Leute’ sind Polizeispitzel. Das reicht eigentlich schon.“

        Die Praxis sieht leider nicht so glatt und rosig aus wie deiner Theorie. Der gerade verhaftete Terrorverdächtige von Karlsruhe (ein 29-jähriger mit irakischen Wurzeln, aber in Freiburg geboren) wurde „überführt“ von einem „V-Mann“ mit äußerst dubioser Rolle.

        „Dasbar W. soll den V-Mann angezeigt haben – Wochen vor seiner Festnahme“ findet sich heute unter
        http://www.badische-zeitung.de/terrorverdaechtiger-freiburger-soll-v-mann-angezeigt-haben

        Richtig gelesen: Nicht der „Spitzel“ hat den „Gefährder“ angezeigt, sondern umgekehrt. Und weiter: „Am Tag seiner Festnahme sei er wegen des Mannes erneut zur Polizei gegangen und habe sich über diesen beschwert. Er fühlte sich offenbar von dem Mann belästigt“.

        Nun darf man rätseln, warum ein Spitzel nicht nur spitzelt, sondern belästigt. Wollte er den „Gefährder“ von bösen Plänen abbringen ? Wohl kaum, denn selbst der dümmste Dschihadi wird solch einen Belästiger nicht ausgerechnet dadurch abschütteln wollen, dass er zur Polizei geht!

        Wollte der V-Mann den „Gefährder“ also anstiften, um z.B. seine Fang-Quote aufzuhübschen? Dann wäre er wirklich der kriminelle Abschaum, als den du selber V-Leute ja bezeichnest.
        Allerdings fragt sich dann schon, wer der wahre Gefährder ist und warum man den schrägen V-Mann nicht wenigstens gleich mitverhaftet hat. Hat er mit seinen „Belästigungen“ etwa im Sinne seiner behördlichen Auftraggeber gehandelt?

        Falls nicht, dann ist dieser V-Mann jedenfalls völlig untragbar geworden. Und für eine ggf. immer noch schützende Hand der Behörden zählt bestimmt nicht mehr die beliebte Ausrede, wackere Behörden müssten sich eben leider, leider mit Kriminellen als V-Leuten abfinden.

        Übrigens: Gestern „wurde Dasbar W. offenbar ins Justizkrankenhaus Hohenasperg verlegt. Oft werden Gefangene dorthin gebracht, wenn Suizidgefahr besteht. Aus Dasbar W.s Umfeld hieß es, der Verdächtige selbst habe die Verlegung abgelehnt und bestreite Suizid-Absichten.“
        – Tja, wer statt tatkräftig Dschihad zu machen, nur an den auf ihn angesetzten V-Leuten rumstänkert, der muss wohl so verrückt sein, dass eine akute Verselbstmordungs-Gefahr besteht?

        1. Das bestätigt nur, was ich Eingangs schrieb. und mit Kube untermauerte. V-Leute sind Kriminelle, welche für Geld mit der Polizei zusammenarbeiten und denen – auch aus Sicht der Polizei – nicht zu (ver)trauen ist. Das “V” steht also auch in der Sache nicht für “Vertrauen”.

          Polizeispitzel (V-Personen) werden je nach Glaubhaftigkeit der gelieferten Informationen von den Behörden unterschiedlich eingestuft. Allerdings verbessert diese Einstufung den Grundsachverhalt nicht. Ekelpaket “Otto” hatte ja annähernd das gleiche Gehalt, wie der Präsident des TLKA Kranz, hatte also eine sehr hohe Einstufung. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

          Gerade mit Blick auf die Beweislage beim NSU ist es wichtig, V-Leute als Polizeispitzel auch im Sprachgebrach zu “enttarnen”. Das “perfekte Verbrechen” hängt nämlich am Ende immer am Personalbeweis – und der wird beim NSU vermutlich durch Polizeispitzel – also durch Kriminelle, welche für Geld mit der Polizei zusammenarbeiten – erbracht.

          1. Mevlüt Kar, V-Mann der CIA, der die Sauerlandgruppe gründete (und verpfiff) hatte diese Masche (Gruppe erst gründen / anstiften und dann verpfeifen) in den 10 Jahren zuvor mehrfach hintereinander angewandt, ohne dass er (im Gegensatz zu den Verpfiffenen) jemals verhaftet und z.B. in einen Kronzeugen-Status reingenötigt worden wäre. Er tat alles freiwillig (und daher auch bezüglich Anstiften) im besten Einvernehmen mit seinen staatlichen Auftraggebern.

            V-Mann „Murat“ wurde von der Landespolizei in Düsseldorf nicht als „Vigilant“, sondern als „Vertrauensperson“ VP-01 geführt, http://www.tagesspiegel.de/berlin/attentat-auf-berliner-breitscheidplatz-anis-amri-wurde-moeglicherweise-von-v-mann-angestachelt/20479546.html
            Er hat nicht nur (Ende 2016) Anis Amri zum Breitscheidplatz-Attentat in Berlin angestiftet, sondern ein halbes Jahr zuvor die Abu-Walaa-Gruppe zum Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen, http://friedensblick.de/22992/hintergruende-des-berliner-terroranschlages-erscheinen-immer-unglaubhafter/#comment-8322

            Also nicht nur Vertrauen zu dem (innerlich angeblich so verpönten) „Abschaum“ von V-Leuten, sondern die reinste Komplizenschaft seitens der Behörden. Mehrfach geduldete Anstiftung ist nämlich kein taktisch hingenommener Kollateral-Schaden mehr, sondern staatlich organisierter Terror.
            Angestiftet wurden schließlich keine unwichtigen Nebentaten, sondern immer der ganz große Wumm, gegen den unsere Mächtigen Anti-Terror-Kriege führen und unsere Bürgerrechte einschränken wollen.

          2. „Der Karlsruher Terrorverdächtige Dasbar W. soll an einem Seminar des mutmaßlichen deutschen IS-Repräsentanten Abu Walaa teilgenommen haben.“
            http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/dasbar-w-soll-seminar-von-is-prediger-abu-walaa-besucht-haben–148284835.html

            Allerdings macht sein Verteidiger geltend: „Er sei abgereist, als er gesehen habe, dass die Veranstaltung der Radikalisierung gedient habe.“ Ereignet habe sich das ganze im Sommer 2016, also zu ungefähr der Zeit, als V-Mann „Murat“ diese so fortbildungsaktive Abu-Walaa-Gruppe zum Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen angestiftet hat (siehe oben).

            Die Badische Zeitung (bzw. die von ihr wiedergegebene AFP-Agenturmeldung) zieht sogar eine Verbindung von Abu Walaa zu Anis Amri und dem Berliner Anschlag im Dezember 2016. Allerdings spricht man geheimnisvoll vom „Umfeld“, ohne das bereits bekannte Bindeglied zu erwähnen: nämlich V-Mann „Murat“, der sich bei Abu Walaa wie bei Anis Amri als Anstifter betätigt hatte, aber offensichtlich gegen rechtliche Verfolgung immun ist.

            Dafür ändert man via Presse behutsam das Narrativ: Die (in Essen) angestiftete Abu-Walaa-Gruppe wird jetzt raunend in die (Berliner) Anstifter-Rolle gedrängt: „Medienberichten zufolge soll Abu Walaa persönlich möglicherweise sogar dessen Lastwagenanschlag autorisiert haben, bei dem im Dezember 2016 zwölf Menschen getötet wurden.“

            Damit ist die Sache aber mitnichten glattgebügelt. Wusste man schon bisher, dass der Prozesss vorm OLG Celle gegen Abu Walaa am Einsatz des anstiftenden V-Mannes „Murat“ scheitern könnte, so spitzt sich die Sache jetzt zu: „Murat“ darf nicht einmal „als Zeuge aussagen. Eine Beschwerde des Vorsitzenden Richters gegen das Aussageverbot sei zurückgewiesen worden“, wie der NDR gestern berichtete,
            https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Prozess-gegen-Abu-Walaa-Keine-Aussage-von-V-Mann,abuwalaa212.html

            Der NDR macht den Narrativ-Schwenk noch nicht mit: Dort wird immer noch V-Mann „Murat“ als Anstifter sowohl von Abu Walaa als auch von Anis Amri erwähnt und nicht wie in der „Badischen“ aus den beiden (von ihm Angestifteten) sich gegenseitig Anstiftende gemacht. Außerdem verlinkt der NDR auf ein Video über den „dubiosen Kronzeugen“ Anil O. und dessen fragliche Glaubwürdigkeit in diesem kläglichen Abu-Walaa-Prozess.

            Wer will da noch bezweifeln, dass die Polizei höchstes Vertrauen in ihren V-Mann „Murat“ setzt und das „V“ für genau dieses unerschütterliche Vertrauen steht?
            So unerschüttlich wie das Vertrauen in den dubiosen V-Mann, der Dasbar W. „belästigt“ (und vermutlich eher erfolglos „angestiftet“) hat?
            Und wer weiß, vielleicht sind die beiden V-Männer am Ende nur einer?

      2. „Die werden ständig getestet und überprüft, denn man will vermeiden, dass frei Erfundenes in Bares umgewandelt wird.“

        Da muss bei Tino Brandt aber was gründlich falsch gelaufen sein. Zu seiner Rechtfertigung vor den „verratenen Nazi-Kollegen“ vom Thüringer Heimatschutz (der „Mutterfirma“ des NSU) behauptete er nämlich, die Schlapphüte über Jahre hinweg angelogen und dadurch (zugunsten der „Szene-Arbeit“) kräftigst gemolken zu haben.

        Die Schlapphüte wehrten sich nicht besonders stark gegen den ihnen gemachten Trottel-Vorwurf, denn er verdeckte den schlimmeren (und realistischeren) Vorwurf:
        Das „Erfundene“, das sie sich verkaufen ließen, war nicht erfunden im Sinne von erlogen, sondern ihr Lieferant war ein tatkräftiger „Erfinder“, ein Schöpfer und Lenker der Szene, die er parallel zu seiner Aufbauarbeit „bespitzelte“.

        Und die scheinbar so demütigen (da beim Schlafen ertappten) Trottel waren in Wirklichkeit seine Auftraggeber, die nicht sein Spitzeln, sondern seine „Aufbauarbeit“ mit vollem Wissen und Wollen gesponsert hatten.

        Also keine Spur davon, dass „gerade beim NSU darauf Wert gelegt wird, ,V-Leuten’ quasi einen Anstrich von Seriosität zu verleihen“. Bei Tino Brandt ist zudem noch die Frage offen, warum nach seiner Enthüllung als VS-„Spitzel“ er viele Jahre juristisch unbehelligt seine „Pädophilen-Agentur“ betreiben konnte – lässt hier der „Sachsensumpf“ grüßen?

        Auch die Frage nach der „Seriösität“ weiterer V-Leute im NSU-Dunstkreis ist ziemlich sinnlos, solange unklar ist, wer alles dazugehörte (einerseits zum NSU und andererseits zum Kreis der dortigen V-Leute). Und ob es in seinem Kern überhaupt „Mitglieder“ gab, die nicht irgendwann V-Leute waren.

        Oder noch V-Leute bzw. Vertragspartner sind: Dass Zschäpe und Wohlleben trotz (oder gerade wegen?) ihrer Aussicht auf lebenslange Haft das Narrativ selbst dort unterstützen, wo es angreifbar wäre, spricht Bände.
        Beim gehätschelten Phantasten Carsten Schultze und beim (trotz BMZ-Dauerunterstützung) unscheinbar bleibenden Holger Gerlach sind Leistung und Gegenleistung offensichtlicher, da einfacher konstruiert.

      3. „Was bitte hat das mit ,Vertrauen’ zu tun?“

        Auf der GdP-Seite
        https://www.kriminalpolizei.de/nc/ausgaben/2013/september/detailansicht-september/artikel/v-leute-im-recht.html?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=4
        äußert sich ein promovierter Regierungsdirektor in der Bundestagsverwaltung zur Deutung des Begriffes „V-Leute“.

        Er behauptet zwar auch: „Das ,V’ stammt nicht von Vertrauen oder Verbindung, sondern von der mittelalterlichen Bezeichnung für Nachtwächter ,Vigilant’ “.
        Einen Satz zuvor hatte er allerdings eine Einschränkung gemacht: „Die nachfolgende Begriffsbestimmung folgt der herrschenden Meinung, ist aber nicht allgemeingültig.“

        Besonders lustig: „Vertrauen oder Verbindung“ soll angeblich nicht hinter dem „V-“ stecken – ausgerechnet beim im Text häufig auftauchenden Wort „V-Leute“ poppt bei Maus-Berührung aber eine gegenteilige Quick-Info auf:
        „V-Leute sind Vertrauensleute und Verbindungpersonen, die (…) “

        Beim Googeln nach „Vigilant“ (=steht als Adjektiv für „wachsam“) stößt man im übrigen kaum auf mittelalterliche Nachtwächter, sondern vorwiegend auf „Wächter“, die zu selbsternannten Bürgerwehren, Todesschwadronen und ähnlich dubiosen Gebilden gehören, die offiziell als Konkurrenten des staatlichen Gewalt-Monopols gelten.

        Inoffiziell sieht das oft anders aus:
        „Mitunter werden Vigilanten auch seitens der Regierung oder gesellschaftlicher Eliten nicht nur geduldet, sondern auch mit Informationen, Unterkünften und Waffen versorgt, um sich nicht selbst die Hände schmutzig zu machen (,Pontius-Pilatus-Syndrom’)“,
        https://de.wikipedia.org/wiki/Vigilantismus

        Wenn also schon (Vigilanten- & V-Mann-)„Abschaum“, dann bitte nicht vergessen, dass die Strippenzieher gerade bei politisch angehauchten „Spitzeleien“ oft nicht die sauberen Hände haben, die sie vor den Kameras so gerne herzeigen!

        1. Rein begrifflich wäre durchaus zu erwägen, ob statt „Vertrauen“ vielleicht wirklich „Vertraulichkeit“ das treffendere Wort wäre, wie es die NRW-Polizei in den o.g. Ausführungen zur „Zusicherung der Vertraulichkeit“ ja auch gebraucht.

          Vertrauen kann auf der persönlichen Ebene etwas sehr Umfassendes sein, z.B. beim Teilen von (ggf. privaten und verfänglichen) Geheimnissen.
          Oft wird vom „schrankenlosen Vertrauen“ gesprochen – man (ver-)traut einander quasi blind -, während „schrankenlose Vertraulichkeit“ ungewohnt klingt und kein üblicher Sprachgebrauch ist.

          Denn Vertraulichkeit ist von vorneherein viel enger auf ganz bestimmte Vorgänge, Absprachen, Pflichten und Zeiträume bezogen, sozusagen geschäftsmäßiger und geregelter – es geht um berufliche Diskretion, nicht um menschliche Nähe.

          Allerdings sind Schlapphüte keine Sprachwissenschafler und „Vertraulichkeitsperson“ klingt doch deutlich sperriger als „Vertrauensperson“.

          Und all das sollte nicht ablenken vom inhaltlichen Kernproblem:
          Wurden / werden V-Leute zu mehr als nur passivem Abhören eingesetzt, nämlich zum aktiven Anstiften (was in Deutschland – anders als in den USA – ungesetzlich ist)?

          Falls ja, dann kann man sie nicht einfach als „Abschaum“ abtun, ohne dass dies auf ihre staatlichen Auftraggeber zurückfällt. Denn dann geht es eben gerade nicht um unkontrollierte Eigenmächtigkeiten angeworbener Hilfskräfte.

  3. Vielleicht steckt hinter dem geheimnisvollen Namen Maier / Mayer kein Whistle-Blower, sondern hochoffiziell beauftragte Geheimdienstleute arbeiten eine Anrufliste ab, um das Narrativ zu stützen oder die Rechercheure mit Nebenspuren zu beschäftigen.

    Gerade das behauptete Wissen über Mevlüt K. weist in diese Richtung: CIA-Mann K. hatte schon vor Sauerland mehrmals nacheinander Terrogruppen gegründet und dann auffliegen lassen, ist also ein gezielt für geheimdienstliche PR-Aktionen wiederholt eingesetzter Sandsack.

    Für Heilbronn gibt’s nur das alte Meistbezichtigungs-Spiel: Wenn alle Geheimdienste der Welt, verschiedenste Mafia- und Islam-Gruppierungen und Neonazis vor Ort waren, dann verlieren alle künftigen Infos über mögliche (und vor allem über die wahren) Täter ihren Neuigkeitswert.

    „Er gab Ermittlern der Ceska-Mordserie ab 2006 Hinweise auf den Täterkreis, die sich später (wohl) als richtig herausgestellt haben.“ – „Richtig“ heißt hier doch wohl auch nur im Sinne des Narrativs?

    1. Die Bewertung von Mayer steht und fällt mit der Frage, ob die Tatwaffe wirklich aus der Luxik-Lieferung stammt oder eine der (verschwundenen) PLO-Waffen war.

      1. Die PLO sieht sowieso schwer nach einem ins Narrativ gepflanzten „Platzhalter“ aus.

        Dass die PLO wegen 25 Waffen „einen bis heute nicht identifizierten mutmaßlichen Libanesen namens Samir Salah“ in die CSSR schickte und der dann gleich 10 der gekauften Waffen im Bruder- und Nachbarland der CSSR an die Stasi weiterschenkt (und die restlichen 15 in Italien versteckt – wofür eigentlich?), klingt reichlich gekünstelt.
        http://friedensblick.de/8913/nsu-das-maerchen-der-ceska-mordwaffe/

        Schon die Anfertigung einer Mini-Serie von 55 Stück ist ein Aufwand, den man eher auf besonderen Wunsch eines wichtigen einzelnen Kunden macht als einfach mal so auf Vorrat, den man dann mühsam an mehrere Empfänger verticken muss.

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