Teil 10) Flohen blutverschmierte Männer in Zivilfahrzeugen der Polizei?

Am 25.04.2007 kam es zum Heilbronner Polizistenüberfall. Unbekannte schossen den Polizisten Michele Kiesewetter und Martin Arnold in die Köpfe, als sie sich in der Theresienwiese aufhielten. Während der eigentliche Überfall unbeobachtet ablief, sahen verschiedene Zeugen blutverschmierte Männer in Tatortnähe. Da den blutenden Opfern verschiedene dienstliche Gegenstände abgenommen wurden, dürften die Tatverdächtigen mit Blut der Opfer in Kontakt gekommen sein. Bis heute sind ihre Identitäten unbekannt. Dank der Zeugen konnten jedoch Phantombilder erstellt werden.

Bis heute misst die Staatsanwaltschaft den Zeugenaussagen keinen Stellenwert zu – keines der Phantombilder zeigt die angeblichen Täter Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos. Aber könnten die Zeugenaussagen in ein größeres Gesamtbild passen? Dort, wo die blutverschmierten Männer gesehen wurden, fanden Ermittler fünf blutverschmierte Taschentücher und ein Sony-Ericsson Handy. Außerdem beobachteten Zeugen, dass blutverschmierte Männer in verdächtige Autos einstiegen. Die Marken stimmten überein mit den Zivilfahrzeugen, die die Bereitschaftspolizei an dem Tag in Heilbronn und Neckarsulm einsetzte.

Im Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages wird klargemacht, dass die Abgeordneten den Zeugenaussage Relevanz einräumen. Es wäre ein großer Zufall, wenn nach dem Überfall  zwölf Zeugen blutverschmierte Personen gesehen haben, die jedoch nichts mit dem Überfall zu tun gehabt haben. Der frühere Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger führt dagegen bis heute die Zeugenaussagen etwa auf Nasenbluten zurück:

“Da laufen wir Gefahr möglicherweise völlig unschuldige Personen, die zufällig Nasenbluten hatten oder eilig unterwegs waren, in aller Öffentlichkeit nach denen zu fahnden.”

Im Abschlussbericht wird die Aussage eines Ermittlers wiedergegeben, der die Bedeutung insbesondere des Zeugen Anton M. betont:

“Der Zeuge KHK Brand war ab 2009 mit dem Ermittlungsverfahren beim LKA Baden Württemberg betraut und hat vor dem Ausschuss zu den Ermittlungen ausgesagt:

“Und da haben sich halt einige Spuren herauskristallisiert, zum einen erst mal auf der Theresienwiese oder im Umfeld der Theresienwiese, aber auch dann im Wertwiesenpark, etwa so 2,2, 2,4 Kilometer entfernt. Und als entscheidende, sage ich mal, Spur war dann die Aussage des A. M., der allerdings erst über zwei Jahre nach der Tat zur Polizei ging und von zwei Männern, wie gesagt, und einer Frau damals gesprochen hat und für mich damals das Bindeglied war oder bzw. die Spur, die dem Ganzen ein Gesicht gegeben hat, sagen wir mal.“

Der Zeuge Anton M. meldete sich erst am 12.05.2009 bei der Polizei. Er hätte geglaubt, dass er nicht ernstgenommen werden würde. Südlich der Theresienwiese am Neckarufer hätte er zwei Männer und eine Frau gesehen und mit der Frau gesprochen. Einer der Männer hätte sich die blutverschmierten Hände im Neckar abgewaschen. Die drei Verdächtigen befanden sich auf dem Weg von der Theresienwiese in Richtung Süden zum Wertwiesenpark.

“Zu seinen Beobachtungen am 25. April 2007 führte er aus, dass er am Tattag zwischen 14.00 und 14.40 Uhr mit seinem Fahrrad am Neckaruferweg von der Böckinger Brücke in Richtung Otto-Konz-Brücke gefahren sei und von der Otto-Konz-Brücke drei ihm entgegenkommende Personen, zwei männliche und eine weibliche, auf dem Radweg bemerkt habe. Einer der Männer habe sich an die dortigen Treppen zum Neckar begeben und sich seine blutigen Hände im Neckar abgewaschen und sei ihm dann auf dem unterhalb des Radweges befindlichen Uferweg entgegen gelaufen. Nach einem kurzen Gespräch mit der weiblichen Person auf dem Radweg, sei A. M. wieder in Richtung Böckinger Brücke zurückgefahren.”

Es hielt sich eine Zivilstreife der Bereitschaftspolizei Böblingen in diesem Bereich zu der Zeit auf. Zuvor parkten sie ihr Opel-Zivilfahrzeug am Tatort und machten sich zu Fuß am Neckarufer auf den Weg, siehe “Teil 9: TEZ 514 machte gerade am 25.04.07 keine Pause in der Theresienwiese”. Janette R. erwiderte auf Vorhalt:

“Wir waren zu dem Zeitpunkt zu dritt. Zwei Frauen und ein Mann. Wir haben damals nicht russisch miteinander gesprochen und von uns hat sich auch keiner die Hände im Fluß gewaschen.“

Nach den Angaben des Zeugen Anton M. wurden Phantombilder erstellt, siehe links.

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Chef der Sonderkommission Frank Huber

.Chef der Sonderkommission (Soko) “Parkplatz”, Frank Huber. Links ist ein Ausschnitt aus der Sendung “Aktenzeichen XY-ungelöst”, 2008. In der Sendung beschreibt er Eindrücke vom Tatort, siehe “Teil 6: Wurden Dienstwaffen erst Minuten nach dem Überfall geraubt?”

Er lehnte eine Veröffentlichung der Phantombilder ab, während er bis Mitte 2009 Chef der Soko war. Mit den weiteren Ermittlungen zum Phantombild des Anton M.´s war er jedoch nicht mehr befasst, da er im Spätsommer 2009 aus der Soko ausschied.

“Z. F. H.: Soweit ich mich erinnern kann, war das ein Hinweis, der im Jahr 2009 der Sonderkommission vorgetragen wurde, also zwei Jahre später. Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass dann auch ein Phantombild gemacht worden ist. Es war aber gerade diese Zeit – Sommer, Spätsommer 2009 –, wo ich aus der Sonderkommission ausgeschieden bin. Das heißt, über die weiteren Ermittlungen war ich nicht mehr im Bilde. Das war dann im Rahmen der Übernahme entsprechend entschieden worden.”

Er war nach dem Überfall am Tatort und wurde noch am gleichen Tag als Soko-Chef eingesetzt.

“Ich wurde bereits am Tattag noch als verantwortlicher Leiter der Sonderkommission eingesetzt in Heilbronn. Ich war selbst wenige Zeit nach der Tat am Tatort, und die Situation, die man dort antreffen konnte, die Bilder, die haben sich eingebrannt, auch bei mir, bis zum heutigen Tag, insbesondere das Opfer neben dem Streifenfahrzeug blutüberströmt liegend. (…)

Die Nicht-Veröffentlichung der Phantombilder unterstützte er.

“Warum wurden erstellte Phantombilder – als letzte Fragestellung, die ich erörtern möchte – nicht veröffentlicht? Wir hatten eine Vielzahl von Zeugen, die sich bei uns gemeldet haben, die im Vorfeld der Tat oder auch danach irgendwelche Personen gesehen haben wollen, die eventuell einen Bezug zur Straftat aufweisen. (…) In der Gesamtschau sind wir bei all diesen Personen zu dem Ergebnis gekommen, dass dies alles nicht so richtig zusammenpasst. Es gab vereinzelt Widersprüche. (…)

Z. F. H.: Wie Sie sagen, hatten wir unterschiedliche Angaben von Zeugen, die immer irgendwo, mal näher am Tatortbereich, mal weiter weg, Wahrnehmungen gemacht haben in Bezug auf blutverschmierte Personen. Diese Angaben haben wir aufgenommen, wir haben teilweise ja auch Phantombilder gefertigt, vorsorglich, weil sie möglicherweise später vielleicht eine Relevanz haben könnten. Wir haben versucht, das kriminalistisch nachzuvollziehen, haben eben festgestellt, dass in der Gesamtschau – ich sage einmal – das nicht alles schlüssig war. Sehr wohl haben wir aber diese Zeugen immer ernst genommen. Wir haben immer die Informationen so abgeschöpft, wie sie uns übermittelt wurden.”

Vorsitzender Wolfgang Drexler: Nun gab es doch sicherlich auch einen Unterschied – so zumindest das, was wir wissen – zwischen Staatsanwaltschaft und der Polizei über die Frage Phantombilder, Veröffentlichung?
Z. F. H.: Also bei uns, in der Heilbronner Sonderkommission – das sage ich jetzt mal: als die Sonderkommission noch bei der Polizeidirektion Heilbronn war –, war die Fragestellung recht schnell erledigt, weil wir eben auch relativ zügig mit dem Staatsanwalt darüber kommuniziert haben und zum Ergebnis gekommen sind, dass wir diese Phantombilder zunächst nicht veröffentlichen, aus den vorher erwähnten Gründen.
(Aussage am 22. Mai 2015 im parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg)

Im Februar 2009 wurde der Polizeidirektion Heilbronn der Fall entzogen. Stattdessen war das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zuständig.

“Bis zum 16. Februar 2009 wurden die Ermittlungen von der eigens zur Tataufklärung bei der Polizeidirektion (PD) Heilbronn eingerichteten Soko „Parkplatz“ geführt. Ab dem 16. Februar 2009 erfolgte nach Absprache mit dem Innenministerium Baden-Württemberg, der Staatsanwaltschaft (StA) Heilbronn, der PD Heilbronn und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) die Fortführung der polizeilichen Ermittlungen durch das LKA Baden Württemberg.” (Abschlussbericht zweiter NSU-Untersuchungsausschuss, Bundestag)

Südlich der Theresienwiese wurden blutverschmierte Tücher gefunden!

Im Abschlussbericht der Bundestags-Parlamentarier wird aus einem Vermerk der Sonderkommission (Soko) “Parkplatz” zitiert, dass in just diesem Bereich auch Tücher mit Blutanhaftungen gefunden wurden:

„Bei einer Sichtung am Neckarufer zwischen Otto-Konz-Brücke und Böckinger Brücke wurden mehrere Gegenstände u.a. Zipp-Tücher mit Blutanhaftungen gefunden. Vier der fünf Gegenstände ergaben DNA – Muster, die in die DAD eingestellt wurden.“

Über die blutverschmierten Taschentücher steht in den Ermittlungakten:

“Am 27.04.2007, gegen 15.40 Uhr, teilte KHK Z. von der Soko „Parkplatz” KK F. telefonisch mit, dass Durchsuchungskräfte der Bereitschaftspolizei am Neckaruferweg, in Höhe des VFR-Stadions/Sportplätze, gegen 15.30 Uhr, blutverschmierte Papiertücher aufgefunden hätten.”

Obwohl sie zeitnah gefunden wurden, die Anträge auf DNA-Untersuchung zeitnah gestellt wurden, stammt der DNA-Untersuchungsbericht erst vom 04.06.09! Im Ermittlungsbericht aus dem Jahr 2012 heißt es:

“Am 14.09.2009 wurde eine molekulargenetische Untersuchung veranlasst.”

Eines der fünf Tücher (Asservatennummer SO. 9.2) hatte ein weibliches DNA-Profil, jedoch stammte die DNA nicht von Michele Kiesewetter!

“SO.9.2, 5 Zipp-Tütchen mit je einem Papiertuch, Spurennummer 070001, Blutspur, mutmaßlich weibliches DNA-Profil, DNA-Meldebogen-Spur in die DAD”

Die anderen vier Tücher wurden nicht untersucht, sondern einfach dem ersten Tuch zugeordnet:

“… von DNA-Untersuchung zurückgestellt, weil gleicher Sicherungsort und somit mutmaßlich gleiche Spurenverursacherin”

Laut Untersuchungsbericht vom 06.08.09 ist die DNA in den vier Tüchern ist identisch mit dem ersten Tuch.

“mutmaßlich weibliches DNA-Profil identisch mit Spur 070001 aus 07-007467/632, DNA-Meldebogen-Spur in die DAD”

Ermittler fanden eine Blutspur etwa 500 Meter südlich des Wertwiesenhofs, am Neckarufer. Auch hier stammt der Untersuchungsbericht erst vom 04.06.09!

S0.1, Spurennummer 039001, Fuß-Radweg Neckarufer HNSonth., Kiosk “Am Steg”, “mutmaßlich weibliches DNA-Profil, DNA-Meldebogen-Spur in die DAD”, 28.04.07

Desweiteren ertauchten Ermitter in einem Teich im Wertwiesenpark ein Sony-Ericsson Handy. Es wurde als nicht tatrelevant eingestuft, weil es schon länger dort gelegen hätte.

“Am 30.04.2007, in der Zeit von 11.30 – 15.30 Uhr wurde der in den Wertwiesen befindliche See durch Polizeitaucher der Wasserschutzpolizeistationen Heilbronn und Stuttgart sowie mittels 3 Unterwassermetallsuchgeräten abgesucht.
Am Einsatz waren 6 Taucher, 3 Leinenführer und eine Tauchhelferin beteiligt. Es wurde eine Flasche Champagner sowie ein altes Mobiltelefon der Marke Sony Ericson aufgefunden. Es steht zweifelsfrei fest, dass das Mobiltelefon schon seit längerer Zeit im See lag. Tatrelevante Gegenstände wurden nicht aufgefunden.”

Michele Kiesewetter hatte ein Sony-Ericsson Handy, welches seit dem Überfall verschwunden ist. Siehe Teil 7 “Betrieb die Sonderkommission systematische Beweismittelmanipulation?”

Weitere blutverschmierte Tücher nördlich der Theresienwiese

Es wurden zwei weitere blutverschmierte Tücher nördlich der Theresienwiese gefunden, auf der anderen Seite des Neckars. Bei einem Tuch ergab die Untersuchung ein männliches und weibliches DNA-Profil. Bei dem anderen war die Blutspur nicht verwertbar. Laut Untersuchungsbericht vom 04.06.09:

SO.17.11, 2 Papiertaschentücher, mit rotbräunl. (Blut-)
antragungen

Tuch A, Blutspur, “keine bewertbaren Befunde – Spur nicht zuordenbar”

Tuch B, Spurennummer 095003, Blutspur, Mischspur mit mutm. männlichen Spurenanteilen, darunter DNA-Profil von Spur 095004

Spurennummer 095004, mutmaßliche Hautabriebspur, mutmaßlich weibliches DNA-Profil, DNA-Meldebogen-Spur in die DAD

“westl. Neckaruferweg, zwischen Otto-Konz-
Brücke und Betriebsgelände HNV 07.05.2007″

… ein weiteres blutverschmiertes Tuch in diesem Bereich.

SO.17.7 Papiertaschentuch 07.05.2007 Risel/Gerwig 19.06.2007 mit westl. Neckaruferweg, rötl. (Farb-)antragungen zwischen Otto-Konz-Brücke und Betriebsgelände HNV

Papiertaschentuch 115001, 2, 3 Hautabriebspuren ohne bewertbare Befunde – Spur nicht zuordenbar

100 Meter vom Tatort entfernt fanden Ermittler außerdem eine Blutspur (SO.20) im Erdreich, die jedoch nicht menschlichen Ursprungs gewesen wäre. Untersuchungsbericht vom 04.06.09:

“Blutspur Neckarufer, im Erdreich 25.05.2007 Bauditsch 27.05.2007, Theresienwiese, ca. 100-150m vom Tatort entfernt

“Vorprüfung auf menschliches Blut negativ, nicht analysiert”

Stiegen blutverschmierte Männer in Zivilfahrzeuge der Polizei?

“Ein weiterer Passant gab noch am Abend des Tattages an, er habe gegen 14.30 Uhr am südlichen Ende des Wertwiesenparks, unweit der Einmündung Kolpingstraße/Sontheimer Brücke auf dem Grünstreifen, ein in Fahrtrichtung geparktes Auto von hinten gesehen. Es handelte sich dem Zeugen zufolge um ein älteres Modell eines Audi 80 mit dunkelblauer Farbe und MOS-Kennzeichen. Er habe weiter bemerkt, dass ein Mann auf diesen Audi zulief, als der Zeuge nur noch wenige Meter vom besagten Audi entfernt war. Dieser rennende Mann sei direkt auf den Zeugen und den geparkten Audi zugelaufen. Er sei aus dem Wertwiesenpark gekommen und müsse, bevor er die Straße überqueren konnte, zunächst die Böschung hinaufgeklettert sein.(. ..) Der rechte Arm des Mannes sei bis über den Ellbogen blutverschmiert gewesen. Der Fahrer des geparkten Audi habe den rennenden Mann mit den Worten „Dawai, dawai” zur Eile angetrieben.”

Phantombild links

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Nach dem blauen Audi ging am  26.04. eine Suchanfrage beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg. Jedoch spezifizierte die Soko noch am gleichen Tag die Recherche und schränkte sie damit nur auf Dieselfahrzeuge ein! Sie teilte in einem Fax „Eilt“ dem Kraftfahrbundesamt mit:

„(…) PKW Audi Limousine, Farbe blau, a. K MOS-?? ??? wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Dieselfahrzeug handeln muss. Es wird gebeten, diesen Umstand bei der Recherche entsprechend zu berücksichtigen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.“

Die Zeuge erwähnte jedoch keinen Dieselkraftstoff in seiner Aussage. Am 10.05.2010 fragte die Sonderkommission „Parkplatz“ erstaunt:

„Warum wurde beim KBA auf Dieselfahrzeuge begrenzt? Der Zeuge macht hierzu keine Angaben.“

Der für die diese Zuschreibung verantwortliche Beamte war der inzwischen verstorbene Dieter K. Kurz nach dem Überfall besuchte er zusammen mit dem führenden Heilbronner Polizisten Hans D. dessen Bekannten:

Laut des Hinweisgebers wäre eine weibliche Person aus Osteuropa für den Überfall mitverantwortlich. Der Hinweis erfolgt zeitlich bevor verunreinigte Wattestäbchen das “Heilbronner Phantom” erschuffen, welchem die Soko bis März 2009 mit großen Aufwand hinterherjagte.

Der Hinweis wurde seinerseits als Bestätigung des Phantoms bewertet. In seiner Vernehmung Ende 2010 wollte Hans D. jedoch nicht seinen Kollegen den Namen des Hinweisgebers mitteilen und wurde deshalb mehrfach ermahnt.

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Laut des Bereitschaftspolizisten Patrick S. könnte es sein, dass die Böblinger Bereitschaftspolizei im Fuhrpark sowohl einen dunkelblauen Audi, wie auch einen Ford Fiesta gehabt hätte.

“Frage;
Gab es auch einen dunklen Audi ?
Antwort:
Weiß ich nicht mehr. Der Fuhrpark war recht groß. Wir hatten einen Audi, der hatte recht viel PS, kann sogar sein, das der dunkelblau war. Wir hatten noch einen kleinen blauen Fiesta.”

Ford Fiesta und Mercedes mit blutverschmierten Männern

Am Tattag war die Bereitschaftspolizei Böblingen in Heilbronn und in der Nachbarstadt Neckarsulm eingesetzt gewesen, mit vier Zivilfahrzeugen, u. a. einem Mercedes, Audi und Ford Fiesta. Kiesewetters Gruppenführer Timo H. war zivil in einem Ford Fiesta in Heilbronn unterwegs gewesen, siehe Teil 3) Rekonstruktion des Einsatzes der Bereitschaftspolizei “BFE 523”.

“1. GP-3464, BMW 5’er, Opferfahrzeug (BFE 523)
2 GP-3183, Opel Omega, Zivilfahrzeug (EZ 514)
3. GP-3392, Ford Fiesta, Zivilfahrzeug (BFE 523)
4. GP-3595, VW-T4, Streifenfahrzeug (EZ 514)
5. GP-3046, Audi, Zivilfahrzeug (BFE 522, eingesetzt in Neckarsulm)
6. GP-3268, Daimler Benz, Zivilfahrzeug (BFE 522, eingesetzt in Neckarsulm)”

Eine Zeugin sah einen blutverschmierten Mann in einem Kleinwagen, Größe Ford Fiesta.

“HWGin teilt am 29.04.2007 mit, dass sie einen
Kleinwagen (Größe Ford Fiesta) mit Stuttgarter
Kennzeichen Auf Höhe Rosensteinstr. 111 gesehen
hat. Insassen: zwei Männer und eine russisch
sprechende Frau. Beifahrer sei blutverschmiert
gewesen.”

Eine weitere Zeugin sah einen blutverschmierten Mann in einen Mercedes einsteigen.

“Lieselotte W.
Die Zeugin W. fuhr von Nordheim kommend mit ihrem Fahrzeug die Neckartalstraße Richtung Hauptfriedhof von Heilbronn. Ca. 150 bis 200 m vor der Otto-Konz-Brücke, hörte sie ganz deutlich zwei Schüsse. (…) Als sie dann auf der Brücke an einer Ampel anhalten musste, sah sie an der Kreuzung Karlsruher Straße/
Theresienstraße einen Mann mit einem blutverschmierten Arm, bzw. die ganze linke Seite dieses Mannes war mit Blut verschmiert. (…) Im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage am 16.10.2009 ergänzte die Zeugin ihre bisherigen Angaben. Sie meinte jetzt, dass das Fahrzeug, in das der blutverschmierte Mann eingestiegen war, ein heller Mercedes mit Mosbacher Kennzeichen war. (…) Dieses Fahrzeug habe sie auf ihrem Heimweg gegen 14:30 Uhr auf der Sontheimer Brücke nochmals gesehen. Der Mann mit den Blutspritzern saß nun auf der Beifahrerseite.

Ihre Phantombilder: 

Videoaufzeichnungen nicht komplett ausgewertet

Die beschlagnahmten Videoaufzeichnungen wertete die Soko “Parkplatz” in den ersten Jahren nicht komplett aus. Frank Huber begründete dies mit der großen Fülle der Aufzeichnungen. Stattdessen hätte man zielgerichtet bei konkreten Hinweisen ausgewertet.

“Videoaufzeichnungen waren natürlich auch ein Thema, eine Säule, die berücksichtigt wurde. Wir haben von Gaststätten, Cafés entsprechende Aufnahmen gesichert. Wir hatten auch Privataufnahmen, die wir entsprechend sichergestellt haben, oder Aufnahmen von den Medien teilweise, von der „Heilbronner Stimme“, die wir bekommen haben mit Videoaufzeichnungen.”

“Z. F. H.: Allein schon aufgrund der Fülle der unterschiedlichen Videoaufzeichnungen hatten wir zum damaligen Zeitpunkt festgelegt, dass wir keine Priorisierung auf eine Komplettauswertung legen und es zurückstellen.”

“Es war immer so: Wenn wir einen Hinweis hatten auf eine Person, die sich irgendwo dort aufgehalten haben könnte – ich meine, ein Café hat eine Rolle gespielt –, dann hatten wir die entsprechenden Videoaufnahmen auch diesbezüglich – bezüglich dieses ganz konkreten Hinweises – auch überprüft, ob die Aussage nachvollziehbar war oder nicht.”

Leider befragten ihn die Abgeordneten nicht, ob nach den verdächtigen Fahrzeugen gesucht wurde.

Ein Gedanke zu „Teil 10) Flohen blutverschmierte Männer in Zivilfahrzeugen der Polizei?“

  1. Glückwunsch zu diesem Teil 10.

    Fehlt nur noch:
    – Was machte das SEK Karlsruhe in Heilbronn?
    – Wer fälschte das von Nübel im STERN veröffentlichte Protokoll (CID Report)?
    – Warum legten einige der angeblichen Zeugen falsche Spuren?
    – Wie kam Mehmet Kar in die Geschichte?
    – Wer kaufte Krokus und bezahlte Alexander G.?
    – Warum gibt es in einer getragenen Jogginghose keine Spuren (keine DNA, keine Körperflüssigkeiten? )
    – Was sollte der Unfug mit den Drogen, der Diamantendiebesbande usw.??
    – Wie kommt man vom Bärensee via Dusche in Gerlingen so schnell nach Heilbronn?
    – Was macht Thomas B. heute beruflich?
    – Waren MIT, CID, VS und Mossad tatsächlich auf der Theresienwiese oder war nur das SEK Karlsruhe und das BKA anwesend?
    Wenn ja – warum?

    Warum fragt KEINER was das BKA mit den Uwes zu tun hat? Nur immer VS und dessen V-Leute sind im Fokus.

    Unabhängig davon, Sie sind der mutmaßlichen Wahrheit – nach meiner Meinung – schon sehr nahe gekommen. Mutmaßlich deshalb weil einfach die Beweise fehlen.

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