Mordfall Peggy: Ominöser Messwinkel hat keine DNA von Uwe Böhnhardt!

Am angeblichen Tatort-Kontaminierer, einem Messwinkel der Spurensicherung, befindet sich keine DNA von Uwe Böhnhardt. Die “welt” in Person von Dirk Laabs gab heute einige neue Informationen zum Mordfall an der 9-jährigen Peggy:

Trotzdem gehen Ermittler dem Verdacht weiter nach. Jetzt steht der Koffer im Verdacht, in dem der Messwinkel in einer Plastiktüte transportiert wurde. Der Koffer wäre nicht regelmäßig gereinigt worden. Doch wie könnte der Koffer an den Stoff-Fetzen gelangt sein, der unter den Knochen von Peggy im Waldboden lag?

  • “Wie die DNA Böhnhardts gegebenenfalls aus dem Koffer an den Stofffetzen vor Ort gekommen sein könnte, ist unklar. Das würde nur geschehen, wenn der Koffer dem Stofffetzen sehr nahe gekommen wäre – bei einem abgesperrten Tatort ist das aber sehr unwahrscheinlich.”
  • Laut der Thüringer Kriminaltechniker würden sie Ihre Messwinkel “regelmäßig reinigen”, “unter anderem mit dem Spezial-Mittel „DNA Ex“.
  • “Die Staatsanwaltschaft Bayreuth ließ die Instrumente in der Thüringer Kriminaltechnik trotzdem beschlagnahmen. (…) Bislang konnten an dem Messwinkel, der an beiden Orten aufgetaucht sein könnte, keine weiteren DNA-Spuren von Böhnhardt gefunden werden.”
  • Von der “welt” kontaktierte DNA-Experten bezweifeln, dass sich die DNA von Uwe Böhnhardt jahrelang im Waldboden hätte erhalten können. Da der Stofffetzen unterhalb der Knochen von Peggy lag, hätte Leichenflüssigkeit die DNA angreifen müssen.
  • Die DNA Uwe Böhnhardt soll auf einem kleinen Stück Stoff “eingesickert” gewesen sein, der “mehrere Zentimeter tief im Waldboden gefunden wurde, nachdem die Knochen von Peggy darüber bereits geborgen worden waren.” Bei der Flüssigkeit kann es sich um “Blut, Sperma oder Speichel handeln.”

5 Gedanken zu „Mordfall Peggy: Ominöser Messwinkel hat keine DNA von Uwe Böhnhardt!“

  1. Das der Messwinkel nicht kontaminiert war ist keine Überraschung – für mich, da ich die Information hatte – das es “nasse DNA” – also Schweiß oder eine andere Körperflüssigkeit – war, die gefunden wurde und diese Nässe zur Anhaftung an einen Gegenstand geführt habe.

    Auch kann der Stoff-Fetzen nicht im Waldboden gelegen haben. Nur unterhalb des Mutterbodens war er vor Mikro-Organismen und vor der Verwitterung geschützt und blieb 15 Jahre – mit DNA Spur – erhalten.

    “Nasse DNA” kann auch nicht in einem Koffer überlebt haben. Sie wäre eingetrocknet.

    Unabhängig davon wäre sie viel früher – an anderen Tatorten – auf gefunden worden.

    Fazit:
    1. Es war eine gelegte Spur- z.B. mit Hilfe eines im WoMo kontaminierten Handschuhs oder
    2. Die DNA – Stoff-Fetzen – lag schon im Waldboden als das Kind verscharrt wurde oder
    3. Die DNA stammt vom Täter.

    Deshalb ist es wichtig das endlich festgestellt wird
    A.. Welche Flüssigkeit zur Anhaftung führte. (Leichenflüssigkeit würde für 2. sprechen.)
    B. Wie alt der Autor der DNA war, als die DNA auf den Stoff geriet.

    Die GBA lenkt mit Hilfe der zuständigen Staatsanwaltschaft bisher gezielt ab, denn U.B. als Täter würde die NSU Theorie der GBA zu nichte machen.
    Diese Angst des GBA zeigt mir wie SCHWACH die Theorie der Anklage im NSU Verfahren ist, nach Meinung der Ankläger. Erstaunlich!!!

    Meine persönliche Meinung: Ziffer 2 – Der kontaminierte Fetzen lag schon im Waldboden als Peggy verscharrt wurde. Die Flüssigkeit die zur Anhaftung führte wird dies vermutlich beweisen.

  2. Wenn jemand den Stofffetzen dahin gelegt hat, dann würde ich doch mal stark nach dem Motiv fragen. Sollte dieses postmortem geschehen sein, verstehe ich nicht was das bringen soll. Er hat ja quasi genug Morde auf dem Zettel, nachgewiesen oder nicht.

    Dass die DNA in Zusammenhang von Leichenflüssigkeit (vor allem unter der Leiche) überlebt haben soll, erscheint unwahrscheinlich.

    Ebenso, dass jemand das dahin gelegt hat, als Böhnhart noch lebte. Denn entweder passierte dies kurz nach dem Mord oder deutlich später. In beiden Fällen ginge es wahrscheinlich um ein Ablenkungsmanöver, aber mit welchem Zweck? Sicherlich nicht um Täter DNA zu verschleiern, bei einem Fingernagel großem Stück Stoff.

    Bleibt also rein logisch nur die unbeabsichtigte Kontamination durch die Ermittler.

  3. Wie???
    Nach dieser Antwort suchen sie gerade in Form einer Qualitäts-Sicherungs-Prüfung.

    Ich halte eine unbeabsichtigte Kontaminierung für sehr unwahrscheinlich. Fünf Jahre erfolgt eine
    Kontaminierung an anderen Tatorten nicht, dann aber bei Peggy. Das mag glauben wer will.

    Für alles Weitere fehlen die Details. Fakt ist, Leichen- flüssigkeit als Grund der Anhaftung? Diese ist bekanntlich agressiv gegen DNA. Also Unwahrscheinlich.

    Mit anderen Worten: Ohne weitere Details ist auf alle offene Fragen nur eine plausible Spekulation möglich. Und, auch ein UB ist bis zum Beweis seiner Schuld UNSCHULDIG.

    DNA ist ein sehr schwacher Beweis. Sie muss mit Fakten unterfüttert sein. Fakten die plausibel erklären wie sie an den Tatort gekommen ist. Diese Erklärung schulden die Ermittler noch.

    Die Verteidigung hat es einfacher. Sie muss nur eine logische, andere Erklärung liefern.

    Und genau hier liegt für den GBA die Gefahr. Tatorte ohne DNA, ohne sichere Beweise das die Angeschuldigten am Tatort waren, usw.

    Und nun ein normaler Fall …….. Kein politischer Hintergrund….. Normale, übliche Beweise sind gefragt…. Ermittlungen sind notwendig….. Verträgt sich schlecht mit der bisherigen Anklage.

    Könnte richtig spannend werden. Tippte deshalb schon gleich nach dem DNA Fund auf: “….Kind vors Auto gelaufen…. im Wald entsorgt….” Wäre ein Ausweg für die GBA. Kontaminierung ist auch nur eine andere Ausrede- nach meiner Meinung.

    Bin einige Tage offline. Deshalb war es dies. ?

  4. Da man das Alter einer DNA bestimmen kann, ist die Frage, warum wir nichts davon hören. Stammt sie aus dem letzten Lebensjahr des Besitzers, kommt die Diskussion nämlich auf den Punkt.
    Gegen nicht nachweisbare Kontamination steht dann alternativlos, es ist eine gelegte Spur.

    Dafür kommen dann nur zwei gegenüberstehende Lager in Frage.
    Überfrachtung des NSU-Märchen durch die NSU-Dichter oder Angriff auf die Märchenerzähler.

  5. Es gibt eben „fälschlicherweise vorhandene“ Böhnhardt-DNA (Peggy) und „fälschlicherweise nicht vorhandene“ (an den 26 NSU-Tatorten). Es musste den lästigen Binningers dieser Welt, die den Münchner Prozess torpedieren wollen, einfach mal jemand zeigen, dass DNA nicht so wichtig ist, jedenfalls nicht in Götzls Show.
    Dort werden seit 5 Jahren reihenweise Beweise erbracht und von einer geständigen Zschäpe bestätigt, wer braucht da noch so undurchsichtiges wissenschaftliches Zeugs?

Schreibe einen Kommentar zu Bärlaus Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert