Johannes Heinrichs “Sprung aus dem Teufelskreis”

Der deutsche Sozialphilosoph Johannes Heinrichs äußerte sich in seinem Buch “Sprung aus dem Teufelskreis” über das angespannte Verhältnis zwischen Vertretern der Lehre von Silvio Gesell und Karl Marx. Dabei zeigt Heinrichs, dass er fundierte Kenntnisse der Hauptwerke der beiden Männer hat. In seinem auch für Laien lesbar geschriebenen Buch versucht er zwischen den beiden Lagern zu vermitteln und kritisiert ausdrücklich eine “freiwirtschaftliche Diffamierungspraxis”, die sich gegen Marx Einsichten richten würde.

Sehr wohl hätte Karl Marx zwischen Unternehmern und Kapitalgebern unterschieden. Heinrichs zitiert dazu aus Marx Hauptwerk “Kapital”:

“Es ist in der Tat nur die Trennung der Kapitalisten in Geldkapitalisten und industrielle Kapitalisten, die einen Teil des Profits in Zins verwandelt, die überhaupt die Kategorie Zins schafft; und es ist nur die Konkurrenz zwischen diesen beiden Kapitalisten, die den Zinsfuß schafft.” (K III, 383)

Für Heinrichs hätte eine  …

“… grobschlächtige Entgegensetzung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (…) mit Marxens Analysen nichts zu tun. Die Unternehmer als produktive “industrielle Kapitalisten” (s. o) nimmt Marx geradezu in Schutz gegen die “Geldkapitalisten”. (S. 228)

Zur Unterstreichung der unternehmerfreundlichen Haltung von Marx zitiert Heinrichs wieder das “Kapital”:

“Das zinstragende Kapital hat als solches nicht die Lohnarbeit, sondern das fungierende Kapital zu seinem Gegensatz; der verleihende Kapitalist steht als solcher direkt dem im Reproduktionsprozess wirklich fungierenden Kapitalisten gegenüber, nicht aber dem Lohnarbeiter. (…) Der Unternehmensgewinn bildet keinen Gegensatz zur Lohnarbeit, sondern nur zum Zins.” (K III, 392)” S. 229

“Der Zins ist ein Verhältnis zwischen zwei Kapitalisten, nicht zwischen Kapitalist und Arbeiter.” (K III, 396) ebd.

Karl Marx erkannte, dass die Herkunft des Zinses im Produktionsprozess verschleiert wird. Im Produktionsprozess würde …

“… die Quelle des Profits nicht mehr erkenntlich und worin das Resultat des kapitalistischen Reproduktionsprozesses – getrennt vom Prozess selbst – ein selbstständiges Dasein erhält.” (K III, 405 f) S. 230

Für Heinrichs hätte Silvio Gesell dagegen allein die “Tauschsphäre” verantwortlich gemacht. Die Ausbeutung würde für Gesell aus der “Überlegenheit des Geldes über die Waren” resultieren.  

Engagiert nimmt Heinrichs Marx in Schutz: Er hätte nicht wirklich eine Planwirtschaft gewollt!

“Mir ist andererseits keine Stelle bekannt, an der Marx eine zentralistisch-staatliche Planwirtschaft als dauerhafte Alternative befürwortet hätte. Wenn dies irgendwo hineinzulesen sein sollte, etwa in Passagen des Manifestes der Kommunistischen Partei, dann höchstens als Übergangsstadium – parallel zu jener sicherlich ominösen “Diktatur des Proletariats” als angeblich notwendiger Übergangserscheinung zur realen, nicht bloß formalistischen Demokratie.”

Auf dieser Basis sieht Heinrichs nicht die Hortbarkeit von Geld das “Zentralproblem”, sondern …

“… die Verzinsung von angelegtem, arbeitenden, d. h. direkt oder indirekt (über Banken) in Unternehmen investiertem Geld: eine positive Verzinsung, die trotz Inflation über die bloße Werterhaltung weit hinausgeht.

Bekanntlich rasen heute täglich Billionen von optimal Rendit suchenden Spekulationsgeldern um die Welt. Das hat zwar etwas mit Verfügung über das Geld zu tun, ganz und gar nicht aber im Sinne des Zurückhaltens.” (S. 251)

Heinrichs fragt, warum eine Umlaufsicherungsgebühr von den Mächtigen nicht einfach abgewälzt werden sollte, wie dies bei der Inflation bereits passiert? Er hinterfragt, ob der “Kapitallohn” “nach Einführung eines Negativzinses, einer Umlaufgebühr für zurückgehaltenes Geld” verschwinden sollte?

“Die so wirtschaftsliberalen Gesellianer wollen staatlich-gesetzliche Maßnahmen vermeiden und den Markt walten lassen.”

Verbot einer Gewinnbeteiligung des Kapitals

Den marktliberalen Freiwirtschaftlern sind gesetzlich Vorkehrungen solcher Art angeblich zuwider.”

Heinrichs schlägt ein Verbot der Gewinnbeteiligung der Kapitalgeber “über eine eventuelle, verhältnismäßig geringe Risikoprämie hinaus” vor.

“Dabei bleiben jedoch Unternehmerlohn, Erfinderlohn und Ersatz von Sachkapitalverschleiß unangetastet. (…)

Die Verwirrung über den Unterschied dieser Preise für Sachkapital zum Kapitallohn gehört zur mehr oder weniger unbewußten Strategie des kapitalistischen , pseudoreligiösen Fundamentalismus.” (S. 260)

Gleichzeit erkennt Heinrichs an, dass das Verbot des Kapitallohns von der Einführung einer Umlaufsicherung flankiert werden müsste:

“Für die Werterhaltung (…) des investierten Geldes stellt allerdings die (…) Umlaufsicherung durch Wertverlust des zurückgehaltenen Geldes eine notwendige Bedingung dar. Sonst wäre die ökonomische Motivation, das Geld ohne Kapitallohn zur Verfügung zu stellen, nicht vorhanden.

In der Formulierung dieser notwendigen Bedingung, des Negativzinses auf zurückgehaltenes Kapital, liegt meines Erachtens der bleibende Beitrag von Silvio Gesell (…). S. 260

 

2 Gedanken zu „Johannes Heinrichs “Sprung aus dem Teufelskreis”“

  1. Du biegst mit dem Negativzins immer wieder um immer neue Ecken … 😉
    Macht die Idee nicht besser, hatten wir aber schon.

    Zu Marx und Haltung zu Arbeitgebern oder eben Kapitalisten im Kapital, ein Hinweis. Du darfst nicht vergessen, das mit Engels ein klassischer Kapitalist mit im Redaktionsboot saß. Ihm wird nachgesagt, das sogar ganze Teile im Kapital auf seine Kappe gehen.

    Der unternehmerfreundliche Marx im Kapital hat also durchaus seine personifizierte Plausibilität.

  2. “Gleichzeit erkennt Heinrichs an, dass das Verbot des Kapitallohns von der Einführung einer Umlaufsicherung flankiert werden müsste”

    Haben wir ein Verbot des Kapitallohns, damit man eine Umlaufsicherung verlangen und machen sollte?
    Nein, das haben wir nciht.

    “Heinrichs schlägt ein Verbot der Gewinnbeteiligung der Kapitalgeber „über eine eventuelle, verhältnismäßig geringe Risikoprämie hinaus“ vor.
    „Dabei bleiben jedoch Unternehmerlohn, Erfinderlohn und Ersatz von Sachkapitalverschleiß unangetastet. (…)”

    Schlussfolgerung:
    eine Bargeldumlaufgebühr unter den Gegenbehiten des derzeitigen Systems zu fordern ist falsch, schädigt ledigich die bargeldnutzende Unter-und Mittelschicht und nutzt allein den Banken.

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