Jenaer Rechtsmedizin: Kein genauer Todeszeitpunkt bei Mundlos, Böhnhardt bestimmbar

Heute befragte der thüringer NSU-Untersuchungsausschuss die Mediziner, die die Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 05.11.11 obduzierten. Die Leiterin der Jenaer Rechtsmedizin, Else-Gitta Mall, und Dr.  Heiderstädt waren bereits am 04.11. gegen 13:15 am Wohnmobil mit den Erschossenen. Dem Ausschuss sagten sie laut “mdr“, dass der “genaue Todeszeitpunkt von Mundlos und Böhnhardt nicht bestimmbar gewesen” sei. Laut “nsu-leaks” hätte im Totenschein Dr. Heiderstädt den Todeszeitpunkt mit exakt 12:05 eingetragen. In dieser Zeit hörten zwei Streifenpolizisten Schüsse aus dem Wohnmobil. Waren Böhnhardt und Mundlos zu diesem Zeitpunkt bereits längst tot?

Wenn ein toter Mensch gefunden wird, muss ein Arzt u. a. den Tod feststellen und den Todeszeitpunkt möglichst genau bestimmen. Dafür gibt es unterschiedliche Methoden. Genauen Aufschluss bietet, die Körpertemperatur rektal zu messen. Pro Stunde verliert ein Körper ein Grad Wärme, so kann von 37 Grad herunter-gerechnet werden.

Laut der Kurzmitteilung der linken Abgeordneten und des Ausschussmitglieds Katharina König sei eine solche genaue Bestimmung des Todeszeitpunktes nicht möglich gewesen: Die Körper waren Feuer und Löschwasser ausgesetzt.

Stammt diese Erklärung wirklich von den Medizinern? Die Körper von Mundlos und Böhnhardt wiesen nur leichte Brandverletzungen an wenigen Körperstellen auf, der Löscheinsatz dauerte nur einige Minuten. Daher widerspricht ein kontaktierter Arzt:

“Es wurde keine Todeszeitbestimmung gemacht, sondern offensichtlich hat der Obduzent Heiderstädt, den Zeitpunkt des angeblichen zweimaligen Peng,Peng (durch die beiden Polizisten kolportiert) als Todeszeitpunkt [12:05] angenommen.

Gerade das Jenaer rechtsmedizinische Institut hat Spezialwissen bei der Todeszeitbestimmung mittels rektaler Körpertemperatur:

Zitat Universität Jena, Rechtsmedizin:

“Im patentierten Verfahren wird die postmortale Abkühlung des menschlichen Körpers mit Hilfe der Methode der Finiten Elemente modelliert. Durch Anwendung dieses in den Ingenieurwissenschaften weit verbreiteten Verfahrens kann die Geometrie des menschlichen Körpers angepasst werden. Neben den verschiedenen Gewebskompartimenten mit ihren unterschiedlichen thermischen Materialeigenschaften können fallspezifisch auch Bekleidung und Bedeckung berücksichtigt werden. Das Anfangstemperaturfeld kann inhomogen mit einem Gradienten vom Körperkern zur Körperschale vorgegeben werden. Als Randbedingungen können Konduktion, Konvektion (frei – bei ruhender Luft, erzwungen – bei Luftzug, Wind) sowie Wärmestrahlung (Abstrahlung und Einstrahlung) simuliert werden.

Zusätzlich simuliert das Modell eine Wärmeproduktion in der Phase des intermediären Lebens (Zeitspanne zwischen Todeseintritt und sog. biologischen Tod als dem Tod der letzten Zelle im menschlichen Körper).” (uni-jena)

“Die Frau Mall hat sich damit habilitiert! Die zwei Minuten oder so Brand und das Löschwasser danach kann man nach dem Mall´schen Modell berücksichtigen! Zudem wird ja im Anus gemessen und da spielt ein Zwei Minuten Feuer und Löschwasser keine grosse Rolle!

Die wollen den Leuten einen Bären aufbinden, suchen nach Ausreden, gerade weil offensichtlich überhaupt keine rektale Temperaturmessung gemacht wurde! Der beiderseitige Suizid wurde unterstellt und basta.

N i c h t gemacht wurde offensichtlich genau dies, Zitat Rechtsmedizin Jena:

“Letztlich erfolgt die Todeszeitschätzung aus der Leichenabkühlung in unseren Gutachten nach drei verschiedenen, auch auf unterschiedlichen wissenschaftlichen Ansätzen beruhenden, Methoden, um eine größt mögliche Sicherheit für die strafrechtliche Bewertung zu bieten:

1. Henssge-Verfahren als eingeführtes Verfahren mit empirischem Modellansatz

2. Finite-Elemente-Modell als neues Verfahren mit physikalischem Modellansatz

3. Plausibilitätsabgleich mit einer Datenbank mit unter kontrollierten Bedingungen gewonnenen Daten “

Ein Skandal!”

Laut Katharina König sei der Todeszeitpunkt anhand von Totenflecken eingegrenzt worden.

“Tabelle 1: Groborientierende Daten zum Enstehen und Verschwinden der Totenflecke
nach 1 h kräftiges Inerscheinungtreten
nach 2 h Beginn des Konfluierens
bis max. 12 h vollständige Wegdrückbarkeit
bis max. 36 h teilweise wegdrückbar mit großem Druck
bis 6 h vollständige Umlagerbarkeit
bis 12h unvollständige Umlagerbarkeit (uniklinik-düsseldorf)

Resümee: Was Frau König da referiert ist Unsinn. Wir befinden uns nicht im Bereich bis max. 12 h (vollständige Wegdrückbarkeit), weil die Leichen erst am nächsten Tag (mehr als 12 Stunden!) in die Gerichtsmedizin verbracht wurden. Da konnte also mangels Leichenschau (mit ordentlicher Todeszeitbestimmung,   n i c h t   der angebliche Peng,Peng – Zeitpunkt nach Polizistenaussage, den der Obduzent Heiderstädt als Todeszeitpunkt annahm und in den Leichenschauschein schrieb) in den ersten 12 Stunden nichts vollständig weggedrückt werden.

Was dann folgt ist die Periode bis 36 Stunden, also anderhalb Tage , in der die Obduktion durchgeführt wurde, teilweise wegdrückbarkeit mit grossen Druck, was also nach ca. 20 Stunden als die Obduktion gemacht wurde offensichtlich möglich war. Wir haben da aber bis zu 16 Stunden (bis max.36 Stunden!) Abweichung möglich.

Kurzum: mit angeblich passenden Leichenflecken lässt sich nichts bestätigen, vor allem nicht die Aussage des BKA!”

“Wenn man die Räuberpistole der BWA bzw. des BKA zugrunde legt, dass in 2 Minuten alles erledigt wurde, Entschluss zum beiderseitigen Suizid, Brandlegung, etc. kann es schon schein, dass kaum bzw. kein Russ in der Lunge von Mundlos gefunden wurde.

Allerdings wurde auch eine Kohlenmonoxidbestimmung im Blut von Mundlos mit normalen Ergebnis gemacht, und hier sind Zweifel angebracht, ob Mundlos nicht doch vor Brandlegung ermordet wurde, weil bei dem kleinen Innenraum im Wohnmobil (abfgeschlossenes Kompartiment) bei geschlossenen Fenstern, auch bei kurzer Brandzeit CO Erhöhungen im Blut/Erythrozyten feststellbar sein sollten.”

5 Gedanken zu „Jenaer Rechtsmedizin: Kein genauer Todeszeitpunkt bei Mundlos, Böhnhardt bestimmbar“

  1. Der NSU-Ausschuss Erfurt war froh, dass er Verschwörungstheorien zum Doppelsuizid “widerlegen” konnte, denn das war seine Aufgabe.

    Frau König hat das auch Gestern so getwittert:

    “Nach Befragung Obduzenten & weiteren Bildern 4.11. ergeben sich keine Hinweise, die im Widerspruch zum offiziellen Tathergang stehen #NSU”

    Du solltest Dich endlich davon verabschieden, dass König aufklären will. Das wollte sie nie…

    Ein Zitat eines Zuhörers von Gestern:

    “Kathi sagte auch: “Wir wollen ja hier Verschwörungstheorien eindämmen.” Genau so hat sie auch gefragt.”

    That’s it.

  2. Gar nicht erst rektal gemessen, da beide schon lange vorher “geselbstmorded” wurden. Da dies den Beteiligten Beamten bekannt war: Todeszeitpunktfeststellung verzichtbar.

  3. Da wurde gar nichts eingedämmt.

    Das Märchen vom NSU und der Selbstmordstory basiert ja auf den Lügen vom BKA Chef Ziercke.

    Aber es bringt auch nichts den vorzuladen. Er hat ja auch bei Edathy seinem Kinderbildchen-Untersuchungsausschuss behauptet er hätte nicht gewusst dass das BKA seit 2011 davon wusste. Ja nee…is klar.

    Der ist glatt wie ein Aal und die Untersuchungsausschuesse sind zahnlose Papiertiger und Pflichtveranstaltungen für die Öffentlichkeit.

  4. Frau König fängt auch an, uns etwas vorzudichten. Als Pfarrerstochter nimmt das Feuer und Wasser biblische Dimensionen an.

    Altes Testament: “Da ließ der HERR Schwefel und Feuer regnen von Himmel herab auf Sodom und Gomorra:” 1. Mose 19,24

    Der Himmel des WoMo ist auf die beiden Uwes gestürzt. Davor – und allein davor – haben die Gallier Angst.
    Dann doch lieber Asterix lesen, als Haskala.

  5. “Durch Totenflecken lässt sich Zeitpunkt Tod Mundlos / Böhnhardt eingrenzen, Aussagen Gerichtsmedizin dazu bestätigen Ablauf BKA 4.11”

    Das stellt die linke Suggestiv-Befragungs-Inquisitorin falsch dar. Es ist im Kern genau andersrum gewesen.

    Heiderstädt beruft sich auf die Aussagen der Polizei zum Tathergang. Das heißt, er bestätigt überhaupt keinen Ablauf sondern erklärt, er hat den der Polizei übernommen. Die Polizei hat vor Ort das sagen, nicht die Gerichtsmedizin.

    Er hat auch nicht über die Totenflecken die angenommene Tatzeit bestätigt. Die sind viel zu ungenau und das hat er erläutert.

    Wenn ich das gelesene zum TUA richtig interpretiere, könnte man maximal den frühestmöglichen Zeitpunkt des Todes ausloten. Das hat er nicht gesagt, das ist meine Interpretation aus den vielen Stundenspannen die da als was wäre wenn aufgeführt sind

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