Bundesanwalt Diemer verteidigt Bouffier und Verfassungsschutz

Der NSU-Ankläger und Bundesanwalt Herbert Diemer verteidigte gestern die Aussagen des damaligen hessischen Geheimschutzbeauftragten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), Hess und widersprach der Einschätzung der NSU-Nebenklage. In einem von der Polizei mitgeschnittenen Telefongespräch sagte im Mai 2006 Hess zum beurlaubten Geheimdienst-Mitarbeiter Temme: 

“Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren.”

Es wäre hier nicht darum gegangen, dass Temme vom geplanten Mordanschlag auf Halit Yozgat gewusst hätte und deshalb besser nicht in dessen Internetcafe hätte auftauchen sollen.

Laut Bundesanwalt Diemer hätte Hess stattdessen Temme erklären wollen, warum seine Kollegen ihn derzeit nicht besuchen würden.

“Gemeint sei vielmehr, dass kein Verfassungsschutz-Mitarbeiter dem damals von der Polizei verdächtigten Kollegen einen Besuch abgestattet habe.”

Deshalb lehnt die Bundesanwalt den Antrag der Nebenklage ab, die aufgezeichneten Gespräche als Beweise in den NSU-Prozess einzuführen, und auch den damaligen hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) als Zeugen zu verhören.

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Die Bundesanwaltschaft dürfte mit der Ablehnung durchkommen, schreibt die “zeit, da der Staatsschutzsenat unter Richter Manfred Götzl “meist den Forderungen der Bundesanwaltschaft gefolgt” wäre.

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Auch der derzeitige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) verteidigt sich. Er hätte nicht den hessischen Innenausschuss angelogen.

Damals beschwerten sich die hessischen Abgeordneten, dass sie erst 3 Monate nach dem Yozgat-Mord, im Juli 2006, aus den Medien erfuhren, dass der damalige Geheimdienstler Andreas Temme unter Mordverdacht stünde. Die Frankfurter Rundschau berichtete, dass damals Bouffier sagte:

„Dass Abgeordnete etwas aus der Zeitung erfahren und nicht durch den Minister, ist betrüblich – insbesondere dann, wenn es auch der Minister erst aus der Zeitung erfährt.“

Jetzt erklärt Bouffier, dass er …

“… diese Bemerkung (…) nicht auf die Kenntnis über den gesamten Vorgang gemünzt (…) [habe], sondern nur auf die Frage von Temmes Alibi.”

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