NSU Polizistenüberfall: Staatsanwalt wertete Zeugenhinweis ab

Nach dem Überfall meldete sich Zeuge M., er sah einen blutverschmierten Mann in der Nähe des Tatortes. Die Polizei erstellte mit ihm Phantombilder. Sie wurden nach einem Veto der Staatsanwaltschaft nicht veröffentlicht. Außerdem zeigte man ihm damals Bilder von Personen, die für den Heilbronner Polizistenüberfall verantwortlich sein konnten. Der Zeuge sah eine Ähnlichkeit, aber die hätte laut des Ermittlers Axel Mögelin “die Staatsanwaltschaft mit uns aber nicht geteilt”!

Hier ist die Aussage von Herrn Mögelin im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages:

“Und der Zeuge M. hat dann noch eine Ähnlichkeit erkannt bei einer Wahllichtbildvorlage. Die Ähnlichkeit hat die Staatsanwaltschaft mit uns aber nicht geteilt. Sie haben gesagt: Das reicht nicht aus für einen konkreten Tatverdacht und für weitere Maßnahmen.” (Bundestag, NSU-Ausschuss, Protokoll Nr. 29a)

“Im Nachhinein müssen wir sagen, jetzt nach dem 04.11.: Die Zeugen haben keinen der jetzt tatverdächtigen Mörder von Michèle Kiesewetter identifizieren können, also bei einer Wahllichtbildvorlage, und die Beschreibung, auch vom Zeugen M., passt auch auf keinen der zumindest im Moment bekannten Mitglieder des NSU. Das sind andere Beschreibungen. Die gehen Richtung polnischer Akzent oder Richtung Osteuropa. Die passen jetzt eben nicht auf die im Moment im Fokus der Ermittlungen Stehenden.” (ebd)

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